Angaben zum Denkmal Aufnahme

    Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen

    In das Denkmalbuch werden Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung eingetragen. Sie erhalten dadurch einen besonderen Schutz. Beispielsweise dürfen bauliche Anlagen in der Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung sind, nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde errichtet, verändert oder beseitigt werden. Bei in der Denkmalliste verzeichneten Kulturdenkmalen gilt das nicht.

    Beschreibung

    In das Denkmalbuch werden Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung eingetragen. Sie erhalten dadurch einen besonderen Schutz. Beispielsweise dürfen bauliche Anlagen in der Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung sind, nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde errichtet, verändert oder beseitigt werden. Bei in der Denkmalliste verzeichneten Kulturdenkmalen gilt das nicht.

    Die besondere Bedeutung eines Kulturdenkmals stellt die Denkmalschutzbehörde fest.

    Das Denkmalbuch enthält die folgenden Angaben:

    • Bezeichnung des Kulturdenkmals
    • Lage
    • charakteristische Merkmale (warum das Objekt denkmalwürdig ist)
    • Tag der Eintragung

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    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Freiburg (Regierungspräsidium Freiburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bissierstraße 7

    79114 Freiburg i. Br.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761/208-0

    Fax: 0761/208-394200

    E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rpf@im.bwl.de-mail.de

    Internet

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    Stadt Tuttlingen (Stadt Tuttlingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 1

    78532 Tuttlingen

    Postfachadresse

    Postfach 47 53

    78512 Tuttlingen

    Öffnungszeiten

    Servicezeit (Bürgerbüro) Mo 08:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 16:30 Uhr Mi 08:00 - 16:30 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07461 99 0

    Fax: 07461 99 444

    E-Mail: info@tuttlingen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    • Das Kulturdenkmal hat eine besondere
      • wissenschaftliche,
      • künstlerische oder
      • heimatgeschichtliche Bedeutung
    • Aufgrund dieser Bedeutung besteht ein öffentliches Interesse an seiner Erhaltung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Eintragung eines Kulturdenkmals bei der zuständigen Stelle schriftlich anregen.

    Die meisten Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung werden auf Veranlassung staatlicher Stellen in das Denkmalbuch eingetragen (z.B. Burgen, Schlösser, Schlossgärten und Kirchen und historische Friedhöfe).

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de