Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Benutzung der Straßenfläche beim Bauen

    Hinweise für Kronau

    Wenn auf dem Grundstück nicht genug Platz ist, kann es sein, dass Sie für das Einrichten einer Baustelle oder für die Lagerung von Baumaterialien oder zum Aufstellen eines Gerüstes Straßenfläche mitbenutzen müssen.

    Beschreibung

    Hinweise für Kronau

    Wenn auf dem Grundstück nicht genug Platz ist, kann es sein, dass Sie für das Einrichten einer Baustelle oder für die Lagerung von Baumaterialien oder zum Aufstellen eines Gerüstes Straßenfläche mitbenutzen müssen.

    Handelt es sich dabei um öffentliche Straßen, Wege und Plätze, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung. Die zuständigen Stellen können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen, genehmigen.

    Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen Sie oder Ihr mit den Bauarbeiten beauftragtes Bauunternehmen von der zuständigen Behörde bestimmte Anordnungen einholen. Dabei kann es sich beispielsweise um Folgendes handeln:

    • In welcher Weise muss die öffentliche Fläche abgesperrt und gekennzeichnet werden?
    • Muss der Verkehr – auch bei teilweiser Straßensperrung – beschränkt, umgeleitet oder besonders geregelt werden und wie ist dies durchzuführen?
    • Müssen gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden und wenn ja, wie dies zu geschehen hat.

    Sie müssen diese Anordnungen befolgen und gegebenenfalls Baulampen, Blinklichter oder Ähnliches bis hin zu einer Ampelanlage installieren.

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    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsrecht (Straßenverkehrsrecht)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Gartenstraße 76-78

    76135 Karlsruhe

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    Servicezeit (Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. ) Mo 07:30 - 17:00 Uhr Di 07:30 - 17:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 17:00 Uhr Fr 07:30 - 13:00 Uhr

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    E-Mail: verkehrsrecht@landratsamt-karlsruhe.de

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    Bauamt (Bauamt)

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    Telefon Festnetz: 0 72 53 / 94 02 - 20

    Fax: 0 72 53 / 94 02 - 50

    E-Mail: bauamt@kronau.de

    E-Mail: gemeinde@kronau.de

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kronau

    -

    Voraussetzungen

    Sie benötigen für die genannten Fälle eine Ausnahmegenehmigung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kronau

    Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Straßenplatzbenutzung stellen. Sie können den Antrag schriftlich oder persönlich stellen.

    Für die schriftliche Antragstellung können Sie das zur Verfügung gestellte Formular verwenden.

    Fristen

    Hinweise für Kronau

    Der Antrag sollte spätestens zwei Wochen vorher gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kronau

    Der Antrag sollte spätestens zwei Wochen vorher gestellt werden.

    Kosten

    Hinweise für Kronau

    -

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de