Benutzung der Straßenfläche beim Bauen
Hinweise für Kronau
Beschreibung
Hinweise für Kronau
Wenn auf dem Grundstück nicht genug Platz ist, kann es sein, dass Sie für das Einrichten einer Baustelle oder für die Lagerung von Baumaterialien oder zum Aufstellen eines Gerüstes Straßenfläche mitbenutzen müssen.
Handelt es sich dabei um öffentliche Straßen, Wege und Plätze, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung. Die zuständigen Stellen können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen, genehmigen.
Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen Sie oder Ihr mit den Bauarbeiten beauftragtes Bauunternehmen von der zuständigen Behörde bestimmte Anordnungen einholen. Dabei kann es sich beispielsweise um Folgendes handeln:
- In welcher Weise muss die öffentliche Fläche abgesperrt und gekennzeichnet werden?
- Muss der Verkehr – auch bei teilweiser Straßensperrung – beschränkt, umgeleitet oder besonders geregelt werden und wie ist dies durchzuführen?
- Müssen gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden und wenn ja, wie dies zu geschehen hat.
Sie müssen diese Anordnungen befolgen und gegebenenfalls Baulampen, Blinklichter oder Ähnliches bis hin zu einer Ampelanlage installieren.
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Straßenverkehrsrecht (Straßenverkehrsrecht)
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E-Mail: gemeinde@kronau.de
erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
Sie benötigen für die genannten Fälle eine Ausnahmegenehmigung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
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Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Straßenplatzbenutzung stellen. Sie können den Antrag schriftlich oder persönlich stellen.
Für die schriftliche Antragstellung können Sie das zur Verfügung gestellte Formular verwenden.
Fristen
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Der Antrag sollte spätestens zwei Wochen vorher gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
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Der Antrag sollte spätestens zwei Wochen vorher gestellt werden.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg