Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
Beschreibung
Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist.
Hauptwohnung ist:
- wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft.
- wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegende Wohnung
- wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
- Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.
Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.
Wechseln Sie die Hauptwohnung, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde mitteilen.
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Hauptwohnung wechseln
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Ansprechpartner
Bürgeramt Kirchheim (Bürgeramt Kirchheim)
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Postfach 10 55 20
69045 Heidelberg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuchszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 5813333 - Vorsprachen ohne Termin sind nur möglich:) Mo geschlossen Di geschlossen Mi geschlossen Do geschlossen Fr 08:00 - 16:00 Uhr
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Bürgeramt Ziegelhausen/Schlierbach (Bürgeramt Ziegelhausen/Schlierbach)
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69045 Heidelberg
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Öffnungszeiten
Besuchszeit (Am Freitag, 15. November 2024 ist das Bürgeramt Ziegelhausen geschlossen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 5813333 - Vorsprachen ohne Termin sind nur möglich:) Mo geschlossen Di geschlossen Mi geschlossen Do geschlossen Fr 08:00 - 16:00 Uhr
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Bürgeramt Mitte (Bahnstadt, Bergheim, Südstadt, Weststadt) (Bürgeramt Mitte (Bahnstadt, Bergheim, Südstadt, Weststadt))
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69045 Heidelberg
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Besuchszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 5813333 - Vorsprachen ohne Termin sind nur möglich:) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen
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Bürgeramt Rohrbach (Bürgeramt Rohrbach)
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Bürgeramt Handschuhsheim (Bürgeramt Handschuhsheim)
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69045 Heidelberg
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Besuchszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 5813333 - Vorsprachen ohne Termin sind nur möglich:) Mo geschlossen Di geschlossen Mi 08:00 - 16:00 Uhr Do geschlossen Fr geschlossen
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Telefon Festnetz: 06221 58-13820
Fax: 06221 58-4613820
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Bürgeramt Boxberg/Emmertsgrund (Bürgeramt Boxberg/Emmertsgrund)
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69045 Heidelberg
Hausanschrift
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Besuchszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 5813333 - Vorsprachen ohne Termin sind nur möglich:) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen
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Bürgeramt Neuenheim (Bürgeramt Neuenheim)
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69045 Heidelberg
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Besuchszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 5813333 - Vorsprachen ohne Termin sind nur möglich:) Mo geschlossen Di geschlossen Mi geschlossen Do 08:00 - 16:00 Uhr Fr geschlossen
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Bürgeramt Pfaffengrund (Bürgeramt Pfaffengrund)
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Hausanschrift
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Postfach 10 55 20
69045 Heidelberg
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Besuchszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 5813333 - Vorsprachen ohne Termin sind nur möglich:) Mo geschlossen Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen
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Bürgeramt Wieblingen (Bürgeramt Wieblingen)
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69045 Heidelberg
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Bürgeramt Altstadt (Bürgeramt Altstadt)
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69045 Heidelberg
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Besuchszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 5813333 - Vorsprachen ohne Termin sind nur möglich:) Mo geschlossen Di geschlossen Mi geschlossen Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr geschlossen
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erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
Sie haben mehrere Wohnungen im Bundesgebiet.
Rechtsgrundlage(n)
- § 21 Mehrere Wohnungen
- § 22 Bestimmung der Hauptwohnung
Rechtsbehelf
Keiner
Verfahrensablauf
Ändern sich Ihre Lebensumstände und eine Ihrer Nebenwohnungen wird zu Ihrer Hauptwohnung, müssen Sie dies der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.
Hinweis: Auch bei jeder An- und Abmeldung müssen Sie angeben, welche Wohnungen Sie im Bundesgebiet haben und welche davon Ihre Hauptwohnung ist. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihre Hauptwohnung wechseln oder nicht.
Fristen
Sie müssen den Wechsel der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort
Kosten
Innerhalb der vorgegebenen Frist in der Regel kostenfrei.
In Abhängigkeit von einer örtlichen Gebührensatzung kann im Einzelfall allerdings eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Beachten Sie, dass beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adresse beziehungsweise der Wohnort in Ihren Dokumenten geändert werden muss. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie in der Lebenslage "Umzug" und den dazugehörigen Leistungen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg