Alleinerbschein Einziehung

    Erbschein einziehen

    Einen unrichtigen Erbschein muss das Nachlassgericht einziehen.

    Beschreibung

    Einen unrichtigen Erbschein muss das Nachlassgericht einziehen.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Weinheim (Amtsgericht Weinheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ehretstraße 11

    69469 Weinheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06201/982-0

    Fax: 06201/982-251

    E-Mail: Poststelle@AGWeinheim.JUSTIZ.BWL.de

    De-Mail: ag-weinheim@egvp.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Es stellt sich heraus, dass

    • der Erbschein von Anfang an nicht hätte ausgestellt werden dürfen oder
    • die Voraussetzungen für seine Ausstellung nachträglich weggefallen sind.

    Beispiel: Die Höhe der Erbteile ist falsch angegeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bitte lassen Sie sich im Einzelfall anwaltlich beraten.

    Verfahrensablauf

    Bestehen Zweifel an der Richtigkeit des Erbscheins, kann das Nachlassgericht von sich aus Ermittlungen anstellen. Sie können die Einziehung eines Erbscheins auch formlos anregen, wenn Sie meinen, ein Erbschein könnte falsch sein.

    Stellt sich der Erbschein als falsch heraus, zieht das Nachlassgericht ihn ein. Kann es den Erbschein nicht sofort einziehen, erklärt es ihn für kraftlos. Dies gibt das Nachlassgericht öffentlich bekannt. Nach Ablauf eines Monats ist die Kraftloserklärung wirksam.

    Öffentlich bekannt gemacht wird die Kraftloserklärung durch Aushang an der Gerichtstafel oder Einstellung in ein elektronisches Informationssystem des Gerichts. Zusätzlich kann das Gericht anordnen, dass der Beschluss einmal oder mehrmals im elektronischen Bundesanzeiger oder anderen Blättern veröffentlicht wird.

    Fristen

    Bitte beachten Sie alle vom Gericht gesetzten Fristen.

    Kosten

    In Verfahren über die Einziehung oder Kraftloserklärung eines Erbscheins entscheidet das Gericht über die Kosten des Verfahrens. Es fällt eine 0,5-Gebühr an. Diese richtet sich nach dem Gegenstandswert des Nachlasses.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte lassen Sie sich im Einzelfall anwaltlich beraten.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de