Parkerleichterungen

    Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen beantragen ("orangefarbener Parkausweis")

    Hinweise für Konstanz

    Der "orangefarbene Parkausweis" ist neben dem "blauen Parkausweis" eine weitere Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen. Er gilt deutschlandweit.

    Beschreibung

    Hinweise für Konstanz

    Der "orangefarbene Parkausweis" ist neben dem "blauen Parkausweis" eine weitere Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen. Er gilt deutschlandweit.

    Besitzen Sie einen "orangefarbenen Parkausweis", haben Sie folgende Berechtigungen, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

    • Parken bis zu drei Stunden an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist
      Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben.
    • Überschreiten der zugelassenen Parkdauer im Bereich eines Zonenhalteverbots
    • Parken über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen, an denen Parken erlaubt, aber durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist
    • Parken während der Ladezeiten in Fußgängerbereichen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist
    • Parken bis zu drei Stunden auf Parkplätzen für Anwohnerinnen und Anwohner
    • Parken ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten
    • Parken in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Parkstände, wenn Sie den übrigen Verkehr (vor allem den fließenden Verkehr) nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen

     

    Die höchstzulässige Parkdauer von 24 Stunden darf nicht überschritten werden.

    Achtung: Auf Parkplätzen mit dem Rollstuhlfahrersymbol dürfen Sie mit einem "orangefarbenen Parkausweis" nicht parken. Parkgenehmigungen ("blauer Parkausweis") für diese Parkplätze erhalten nur

    • schwerbehinderte Menschen mit
      • außergewöhnlicher Gehbehinderung
      • beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie
    • blinde Menschen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Konstanz (Stadt Konstanz)

    Adresse

    Lieferanschrift

    78459 Konstanz

    Hausanschrift

    Kanzleistraße 13/15

    78462 Konstanz

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07531/900-0

    Fax: 07531/900-2201

    E-Mail: mail@konstanz.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Straßenverkehrsrecht (Straßenverkehrsrecht)

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Laube 24

    78462 Konstanz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07531 900 2770

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Konstanz

    • Schwerbehindertenausweis
    • bei Verlängerung: zusätzlich alter Parkausweis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Konstanz

    Sie können den "orangefarbenen Parkausweis" erhalten, wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft:

    • Sie sind schwerbehindert mit einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane ein GdB von wenigstens 50 vorliegt und die Merkzeichen „G“ und „B“ festgestellt sind.
    • Sie sind an Morbus Chron/Colitis ulcerosa mit schwerer Auswirkung erkrankt und der hierfür festgestellte GdB beträgt wenigstens 60.
    • Sie haben einen künstlichen Darmausgang und eine künstliche Harnableitung und der hierfür festgestellte GdB beträgt wenigstens 70.
    • Sie sind schwerbehindert und nach versorgungsärztlicher Feststellung dem vorgenannten Personenkreis gleichzustellen.

     

    Achtung: Entscheidend ist der einzelne GdB für die jeweils genannte Funktionsstörung und nicht der gesamte GdB, der sich aus der Summe einzelner Funktionsbeeinträchtigungen ergibt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Konstanz

    Rechtsbehelfsbelehrung:

    Gegen Bescheide ist der Widerspruch zulässig. Er kann binnen eines Monats nach Zustellung oder Eröffnung bei der Stadt Konstanz, Bürgeramt, Untere Laube 24, oder beim Regierungspräsidium, Bissierstr. 1, 79114 Freiburg, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Konstanz

    Sie müssen den "orangefarbenen Parkausweis" schriftlich bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen. Das Formular erhalten Sie dort oder können es auch im Internet herunterladen.

    Die Straßenverkehrsbehörde leitet Ihren Antrag im internen Prüfungsverfahren an die Versorgungsbehörde weiter. Dort prüft der ärztliche Dienst, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Als Grundlage für die Entscheidung dienen die Schwerbehindertenakten und die darin enthaltenen Feststellungen und Beurteilungen.

    Bei Erfüllung der Voraussetzungen erhalten Sie den "orangefarbenen Parkausweis" für drei Jahre. Danach können Sie eine Verlängerung beantragen.

    Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.

    Fristen

    Hinweise für Konstanz

    Keine

    Kosten

    Hinweise für Konstanz

    üblicherweise keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Konstanz

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en