Ratte melden
Beschreibung
Die alljährliche städtische Rattenbekämpfung im öffentlichen Kanalnetz, an öffentlichen Gewässern und öffentlichen Gebäuden findet zweimal jährlich statt.
Bitte helfen Sie mit die Rattenpopulation in Grenzen zu halten, in dem Sie keine Essenreste in der Toilette entsorgen, Futterstellen für andere Tiere für Ratten unzugänglich aufstellen und bei festgestelltem Rattenbefall auf Ihrem Grundstück dies bei uns melden und dort selbst Bekämpfungsmaßnahmen durchführen.
Ansprechpartner
Für Rheinstetten wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine öffentlichen, da privat
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
keiner
Verfahrensablauf
Private Hausbesitzer und Gewerbebetriebe, die Rattenbefall auf ihren Grundstücken festgestellt haben, werden gebeten dies an das Ordnungsamt mitzuteilen, damit der dortige öffentliche Bereich verstärkt mit Giftködern belegt werden kann.
Darüber hinaus haben Interessenten die Möglichkeit, eine entsprechende Rattenbekämpfung auch auf ihren Grundstücken gegen Entgelt durchführen zu lassen. Die Kosten richten sich nach der Menge des benötigten Ködermaterials. Für die Rattenbekämpfung auf Ihrem Privat- oder Gewerbegrundstück beauftragen Sie bitte einen Schädlingsbekämpfer Ihrer Wahl.
Fristen
keine
Kosten
keine Kosten für öffentliche Bereiche
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gesundheit von Menschen und geschützten Tieren darf im Rahmen der Schädlingsbekämpfung nicht gefährdet werden.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg