Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
Hinweise für Jagstzell
Beschreibung
Hinweise für Jagstzell
Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.
Wollen Sie auf Reisen in und durch
- Staaten der Europäischen Union (EU) oder
- die Staaten Island, Norwegen und die Schweiz
Waffen mitnehmen - beispielsweise zu einem Schießwettbewerb? Dazu benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.
In einigen Staaten ist vor der Einreise die vorherige Zustimmung der jeweils zuständigen Stelle des Staates, in den Sie einreisen möchten, erforderlich. Sie muss in den Feuerwaffenpass eingetragen sein.
Für Jägerinnen und Jäger sowie Sportschützinnen und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten gewisse Erleichterungen.
Tipp: Erkundigen Sie sich daher vor Reiseantritt über die genauen Bedingungen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Staates (Botschaft oder Generalkonsulat).
Online-Dienste
Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
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Antrag auf Verlängerung/Änderung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
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Ansprechpartner
Landratsamt Ostalbkreis (Landratsamt Ostalbkreis)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
73428 Aalen
Kontakt
Telefon Festnetz: 07361 503-0
Fax: 07361 503-477
E-Mail: info@ostalbkreis.de
De-Mail: info@ostalbkreis.DE-Mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
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- Waffenbesitzkarte, in der die Waffe eingetragen ist, die Sie mitnehmen wollen (nur bei erlaubnispflichtigen Waffen)
- Lichtbild
Voraussetzungen
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Voraussetzung für die Ausstellung des Europäischen Feuerwaffenpasses ist, dass Sie zum Besitz der Waffen berechtigt sind, die in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden sollen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Sie müssen den Europäischen Feuerwaffenpass bei der zuständigen Behörde beantragen. Das Antragsformular liegt dort aus. Je nach Angebot der Behörde steht Ihnen das Antragsformular auch elektronisch zum Download zur Verfügung.
Kosten
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Ausstellung 55 €
Verlängerung 38 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Der Europäische Feuerwaffenpass gilt fünf Jahre lang. Sie können ihn zweimal um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg