Einrichtung einer Baustelle vorankündigen

    Sie müssen die Einrichtung einer Baustelle rechtzeitig ankündigen.

    Beschreibung

    Sie müssen die Einrichtung einer Baustelle rechtzeitig ankündigen.

    Die sogenannte Vorankündigung müssen Sie danach auf der Baustelle sichtbar und vor Witterungseinflüssen geschützt aushängen. Ihre Lesbarkeit muss während der Dauer der Bauarbeiten erhalten bleiben. Bei erheblichen Änderungen müssen Sie die Vorankündigung aktualisieren. Eine erneute Mitteilung an die Behörde ist nicht erforderlich.

    Werden auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig, müssen Sie einen Koordinator beziehungsweise mehrere Koordinatoren bestellen.

    Werden auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig und besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt, müssen Sie zusätzlich einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen. Dies gilt auch, wenn Sie eine Vorankündigung übermitteln müssen und Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Tübingen (Regierungspräsidium Tübingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Straße 20

    72072 Tübingen

    Postfachadresse

    Postfach 26 66

    72016 Tübingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07071 757-0

    Fax: 07071 757-3190

    E-Mail: poststelle@rpt.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rpt@im.bwl.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz (Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1662

    88396 Biberach an der Riß

    Hausanschrift

    Rollinstraße 9

    88400 Biberach an der Riß

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 14:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7351 52 7200

    Fax: +49 7351 525 0200

    E-Mail: christine.rettich@biberach.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • eventuell: Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

    Voraussetzungen

    • Die Arbeiten dauern voraussichtlich mehr als 30 Arbeitstage und dabei werden mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sein oder
    • der Umfang der Arbeiten wird 500 Personentage voraussichtlich überschreiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen der zuständigen Behörde eine Vorankündigung schicken. Nutzen Sie dafür das im Internet erhältliche Formular.

    Die Vorankündigung muss folgende Angaben enthalten:

    • Ort der Baustelle
    • Name und Anschrift des Bauherren
    • Art des Bauvorhabens
    • Name und Anschrift des anstelle des Bauherrn verantwortlichen Dritten
    • Name und Anschrift des Koordinators oder der Koordinatorin
    • voraussichtlicher Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeit
    • voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten auf der Baustelle
    • Zahl der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte, die voraussichtlich auf der Baustelle tätig werden
    • Angabe der bereits ausgewählten Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte

    Fristen

    spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de