Kulturförderung: Antrag
Förderung von Vorhaben, die in den Bereichen Film, Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind.
Beschreibung
Im Rahmen der Kulturförderung werden Vorhaben gefördert, die in den Bereichen Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind. Damit soll das Ziel erreicht werden, möglichst vielen Menschen Zugang zur Kultur zu ermöglichen. Die Vielfalt und Qualität der kulturellen Angebote sowie Traditionen sollen erhalten und weiter entwickelt werden.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt schwerpunktmäßig Projekte, die eine Bündelung und Vernetzung von Ressourcen erkennen lassen. Auch Gemeinden können die Trägerschaft verschiedener kultureller Institutionen übernehmen oder mit finanziellen Fördermaßnahmen kulturelle Vorhaben unterstützen.
Hinweise für Kiel: Hinweise für HS, Jugend musiziert
Die Landeshauptstadt Kiel fördert die Kultur- und Kreativwirtschaft über verschiedene Förderprogramme und Förderfonds. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf verlinkten Kieler Webseite.
Online-Dienst
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Zuständigkeit
- An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK), wenn es um die Kulturförderung des Landes Schleswig-Holstein geht,
- an die jeweils zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um kommunale Kulturförderung geht.
Hinweise für Kiel: Hinweise für HS, Jugend musiziert
Bitte wenden Sie sich für die Beantragung von Fördermitteln für die Kultur- und Kreativwirtschaft an die angegebenen Stellen auf der verlinkten Kieler Webseite.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Kultur und Weiterbildung, Abteilung Kulturbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Stresemannplatz, Fabrikstraße, Andreas-Gayk-Straße, im Innenhof
Anzahl: 90 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Stresemannplatz, Fabrikstraße, Andreas-Gayk-Straße, im Innenhof
Anzahl: 8 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Andreas-Gayk-Straße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 09:00 bis 16:00 Uhr, Freitag 09:00 bis 14:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Die Abteilung Kulturbüro ist behindertengerecht nur über den Eingang neben der Tourist Information an der Andreas-Gayk-Straße zu erreichen.
Ministerium für Justiz und Gesundheit
Adresse
Postfachadresse
Postfach 7145
24171 Kiel
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Details zu Förderanträgen und notwendigen Angaben sind abhängig von den einzelnen Fördermaßnahmen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Stelle.
Formulare
Anträge können jederzeit formlos gestellt werden. Anzugeben ist in der Regel ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan.
Hinweise für Kiel: Hinweise für HS, Jugend musiziert
Für die Beantragung von Fördermitteln der Kultur- und Kreativwirtschaft nutzen Sie bitte die auf der Kieler Webseite verlinkten Antragsformulare.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Kulturförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
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Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Filmförderung