Kulturförderung

    Kulturförderung: Antrag

    Förderung von Vorhaben, die in den Bereichen Film, Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind.

    Beschreibung

    Im Rahmen der Kulturförderung werden Vorhaben gefördert, die in den Bereichen Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind. Damit soll das Ziel erreicht werden, möglichst vielen Menschen Zugang zur Kultur zu ermöglichen. Die Vielfalt und Qualität der kulturellen Angebote sowie Traditionen sollen erhalten und weiter entwickelt werden.

    Das Land Schleswig-Holstein unterstützt schwerpunktmäßig Projekte, die eine Bündelung und Vernetzung von Ressourcen erkennen lassen. Auch Gemeinden können die Trägerschaft verschiedener kultureller Institutionen übernehmen oder mit finanziellen Fördermaßnahmen kulturelle Vorhaben unterstützen.

    Hinweise für Kiel: Hinweise für HS, Jugend musiziert

    Die Landeshauptstadt Kiel fördert die Kultur- und Kreativwirtschaft über verschiedene Förderprogramme und Förderfonds. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf verlinkten Kieler Webseite.   

    Online-Dienst

    Kulturförderung online beantragen

    ID: L100012_288112289

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    • An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK), wenn es um die Kulturförderung des Landes Schleswig-Holstein geht,
    • an die jeweils zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um kommunale Kulturförderung geht.

    Hinweise für Kiel: Hinweise für HS, Jugend musiziert

    Bitte wenden Sie sich für die Beantragung von Fördermitteln für die Kultur- und Kreativwirtschaft an die angegebenen Stellen auf der verlinkten Kieler Webseite. 

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Amt für Kultur und Weiterbildung, Abteilung Kulturbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Andreas-Gayk-Straße 31

    24103 Kiel

    Neues Rathaus

    Parkplätze

    • Parkplatz: Stresemannplatz, Fabrikstraße, Andreas-Gayk-Straße, im Innenhof
      Anzahl: 90  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Stresemannplatz, Fabrikstraße, Andreas-Gayk-Straße, im Innenhof
      Anzahl: 8  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Andreas-Gayk-Straße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 09:00 bis 16:00 Uhr, Freitag 09:00 bis 14:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 431 901-63483

    Telefon Festnetz: +49 431 901-3408

    E-Mail: kulturbuero@kiel.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Abteilung Kulturbüro ist behindertengerecht nur über den Eingang neben der Tourist Information an der Andreas-Gayk-Straße zu erreichen.

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ministerium für Justiz und Gesundheit

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 7145

    24171 Kiel

    Hausanschrift

    Lorentzendamm 35

    24103 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 431 988-3870

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: Poststelle@jumi.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Details zu Förderanträgen und notwendigen Angaben sind abhängig von den einzelnen Fördermaßnahmen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Anträge können jederzeit formlos gestellt werden. Anzugeben ist in der Regel ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan.

    Hinweise für Kiel: Hinweise für HS, Jugend musiziert

    Für die Beantragung von Fördermitteln der Kultur- und Kreativwirtschaft nutzen Sie bitte die auf der Kieler Webseite verlinkten Antragsformulare. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Kulturförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

    Hinweise für Kiel: Hinweise für HS, Jugend musiziert

    Sie möchten gerne Ihren Online-Ausweis aktivieren? Das geht ganz einfach über das Personalausweisportal. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post zu Ihnen nach Hause.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Filmförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English