Kulturförderung
Förderung von Vorhaben, die in den Bereichen Film, Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind.
Beschreibung
Im Rahmen der Kulturförderung werden Vorhaben gefördert, die in den Bereichen Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind. Damit soll das Ziel erreicht werden, möglichst vielen Menschen Zugang zur Kultur zu ermöglichen. Die Vielfalt und Qualität der kulturellen Angebote sowie Traditionen sollen erhalten und weiter entwickelt werden.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt schwerpunktmäßig Projekte, die eine Bündelung und Vernetzung von Ressourcen erkennen lassen. Auch Gemeinden können die Trägerschaft verschiedener kultureller Institutionen übernehmen oder mit finanziellen Fördermaßnahmen kulturelle Vorhaben unterstützen.
Hinweise für Flensburg: Kulturförderung: Antrag
Das Kulturbüro der Stadt Flensburg fördert in Flensburg stattfindende Kulturprojekte von freien Gruppen und von Einzelpersonen.
Welche Projekte können gefördert werden?Ziel der kulturellen Projektförderung ist es, neue Initiativen auf den Weg zu bringen und einmaligen Projekten zur Verwirklichung zu verhelfen.
Bevorzugt gefördert werden Projekte, die
- eigenschöpferische Potentiale der Teilnehmer/-innen wecken.
- ein neues Publikum ansprechen, für das es bisher in Flensburg kein kulturelles Angebot gab.
- die eindeutig über das bestehende Angebot in Flensburg hinausweisen.
- es in Flensburg selten oder gar nicht gibt.
- identitätsstiftend/-fördernd sind und einen Bezug zur Stadt Flensburg aufweisen.
- Pilot-Kooperationen sind und auf eine langfristige Zusammenarbeit der Projektpartner angelegt.
- von Personen durchgeführt werden, die erstmalig kulturelles Engagement zeigen.
Der Antrag kann an das Kulturbüro der Stadt Flensburg gerichtet werden und muss Folgendes enthalten:
- eine Projektbeschreibung (Antragsformular)
- einen Kosten- und Finanzierungsplan
Bei Fragen steht Ihnen das Kulturbüro der Stadt Flensburg gerne zur Verfügung.
AntragsfristenDie nächsten Antragsfristen sind:
- 21. Januar 2022
- 29. April 2022
- 1. Juli 2022
- 7. Oktober 2022
Bitte beachten Sie außerdem: Wir benötigen Ihren Antrag VOR Beginn Ihres Projekts!
Das Kulturbüro der Stadt Flensburg fördert in Flensburg stattfindende Kulturprojekte von freien Gruppen und von Einzelpersonen.
Welche Projekte können gefördert werden?Ziel der kulturellen Projektförderung ist es, neue Initiativen auf den Weg zu bringen und einmaligen Projekten zur Verwirklichung zu verhelfen.
Bevorzugt gefördert werden Projekte, die
- eigenschöpferische Potentiale der Teilnehmer/-innen wecken.
- ein neues Publikum ansprechen, für das es bisher in Flensburg kein kulturelles Angebot gab.
- die eindeutig über das bestehende Angebot in Flensburg hinausweisen.
- es in Flensburg selten oder gar nicht gibt.
- identitätsstiftend/-fördernd sind und einen Bezug zur Stadt Flensburg aufweisen.
- Pilot-Kooperationen sind und auf eine langfristige Zusammenarbeit der Projektpartner angelegt.
- von Personen durchgeführt werden, die erstmalig kulturelles Engagement zeigen.
Der Antrag kann an das Kulturbüro der Stadt Flensburg gerichtet werden und muss Folgendes enthalten:
- eine Projektbeschreibung (Antragsformular)
- einen Kosten- und Finanzierungsplan
Bei Fragen steht Ihnen das Kulturbüro der Stadt Flensburg gerne zur Verfügung.
AntragsfristenDie nächsten Antragsfristen sind:
- 21. Januar 2022
- 29. April 2022
- 1. Juli 2022
- 7. Oktober 2022
Bitte beachten Sie außerdem: Wir benötigen Ihren Antrag VOR Beginn Ihres Projekts!
Online-Dienst
Kulturförderung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
- An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK), wenn es um die Kulturförderung des Landes Schleswig-Holstein geht,
- an die jeweils zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um kommunale Kulturförderung geht.
Ansprechpartner
Stadt Flensburg - Kulturbüro
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
24931 Flensburg
Die Postadresse für alle städtischen Dienststellen lautet: Stadt Flensburg Dienststelle (z.B. Ordnungsverwaltung) 24931 Flensburg
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Information durchgängig: Montags - Mittwochs 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstags 08:00 - 17:30 Uhr Freitags 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Ministerium für Justiz und Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 7145
24171 Kiel
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Details zu Förderanträgen und notwendigen Angaben sind abhängig von den einzelnen Fördermaßnahmen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Stelle.
Formulare
Anträge können jederzeit formlos gestellt werden. Anzugeben ist in der Regel ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Kulturförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Filmförderung