Spielplätze Instandhaltung bei Verunreinigungen und Vandalismus

    Spielplätze: Verunreinigung und Vandalismus melden

    Sofern ein Spielplatz verunreinigt wurde oder missbräuchlich genutzt wird, melden Sie dies bitte dem zuständigen Ordnungsamt.

    Beschreibung

    Sofern ein Spielplatz verunreinigt oder Teile davon zerstört wurden oder der Spielplatz missbräuchlich genutzt wird (z. B. durch ältere Jugendliche), melden Sie dieses bitte dem Ordnungsamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die für den Spielplatz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

    Ansprechpartner

    Stadt Kaltenkirchen - Fachbereich 7 - Bauhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Kieler Straße 61

    24568 Kaltenkirchen

    Öffnungszeiten

    November bis März: Montags, dienstags und donnerstags: 07:00 - 12:00 Uhr und 12:45 - 16:00 Uhr mittwochs: 07:00 - 13:00 Uhr (nachmittags geschlossen) freitags: 07:00 - 12:15 Uhr (nachmittags geschlossen) März bis Oktober: Montags und dienstags: 06:00 - 12:00 Uhr und 12:45 - 16:00 Uhr donnerstags: 06:00 - 12:00 Uhr und 12:45 - 15:45 Uhr mittwochs und freitags 06:00 - 12:30 Uhr (nachmittags geschlossen)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4191 959562

    E-Mail: bauhof@kaltenkirchen.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Stichwörter

    Kinderspielplätze, Kinderspielplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English