Brandschutz

    Brandschutz

    Die Gemeinden sind auf ihrem Gebiet für das Feuerwehrwesen und den Brandschutz zuständig, während die Kreise auf ihrem Gebiet für überörtliche Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfe zuständig sind.

    Beschreibung

    In Schleswig-Holstein obliegt den Gemeinden die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe in ihrem Gebiet. Sie haben dazu den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten.

    In den aktiven Dienst einer freiwilligen Feuerwehr kann eintreten, wer seinen Wohnsitz im Ausrückbezirk hat oder regelmäßig für den Einsatzdienst zur Verfügung steht. Die Bewerberin oder der Bewerber muss körperlich und geistig für den Feuerwehrdienst tauglich sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Mitgliedschaft endet mit Vollendung des 60. Lebensjahres, auf Wunsch des Mitgliedes spätestens mit dem Ende des Jahres, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird. Sofern in einer freiwilligen Feuerwehr eine Jugendabteilung vorhanden ist, können Jugendliche ab Vollendung des 10. Lebensjahres eintreten.

    Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst ehrenamtlich. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dürfen aus dem Dienst in öffentlichen Feuerwehren keine Nachteile im Arbeitsverhältnis, in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung erwachsen. Wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer während der Arbeitszeit an Einsätzen, Feuersicherheitswachen, Ausbildungsveranstaltungen oder auf Anforderung der Gemeinde an sonstigen Veranstaltungen teilnehmen, wird für sie das Arbeitsentgelt durch den Arbeitgeber weitergewährt. Angehörige freiwilliger Feuerwehren haben zum Teil einen Anspruch auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung nach kommunaler Satzung.

    Die Kreise haben als Selbstverwaltungsaufgabe die überörtlichen Aufgaben zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe wahrzunehmen. Hierzu gehört u.a.:

    -      überörtliche Ausbildungslehrgänge durchzuführen,

    -      erforderliche Anlagen zur überörtlichen Alarmierung und Nachrichtenvermittlung einzurichten und zu unterhalten,

    -      eine ständig mit entsprechend geschultem Personal besetzte Feuerwehreinsatzleitstelle einzurichten und zu unterhalten,

    -      eine Feuerwehrtechnische Zentrale zur Unterbringung von Fahrzeugen und Gerätschaften, Pflege und Prüfung von Geräten

            und Material sowie zur Durchführung von Ausbildungslehrgängen einzurichten,

    -      zur Hilfeleistung bei Schadensereignissen mit gefährlichen Stoffen und Gütern einen „Löschzug-Gefahrgut“ aufzustellen und

            zu unterhalten,

    -      die Gemeinden bei der Ausstattung ihrer Feuerwehren zu unterstützen und sie in allen Angelegenheiten des Feuerwehrwesens

            zu beraten,

    -      Alarmpläne für den überörtlichen Einsatz und die gemeindeübergreifende Hilfe aufzustellen.

    Des Weiteren ist die Landrätin oder der Landrat als allgemeine untere Landesbehörde Aufsichtsbehörde für die öffentlichen Feuerwehren, die Amtswehrführungen, den Kreisfeuerwehrverband und die Werkfeuerwehren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • An die Freiwillige Feuerwehr Ihrer Gemeinde oder,
    • in den kreisfreien Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster, an die Berufsfeuerwehr oder
    • an die Kreise und kreisfreien Städte für überörtliche Aufgaben.

    Ansprechpartner

    Amt Breitenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Osterholz 5

    25524 Breitenburg

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1


    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 25

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr (mit Termin) Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr (ohne Termin) Donnerstag geschlossen Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr (mit Termin)

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4828 990-0

    Fax: +49 4828 990-99

    E-Mail: info@amt-breitenburg.de

    Bankverbindung

    Amtskasse Breitenburg

    Empfänger: Amtskasse Breitenburg

    IBAN: DE32 2019 0109 0079 1617 50

    BIC: GENODEF1HH4

    Bankinstitut: Volksbank Raiffeisenbank eG

    Amtskasse Breitenburg

    Empfänger: Amtskasse Breitenburg

    IBAN: DE56 2225 0020 0000 1282 79

    BIC: NOLADE21WHO

    Bankinstitut: Sparkasse Westholstein

    Version

    Technisch erstellt am 14.12.2009 (von: Werner Kruse)

    Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Tretau, Karin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlichen Feuerwehr oder beim Stadt-/oder Kreisfeuerwehrverband sowie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 30.08.2021

    Version

    Technisch erstellt am 27.07.2010 (von: Susann Pierstorf)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Öffentliche Feuerwehr, Freiwillige Feuerwehr, Sicherheit, Feuerwehr, Technische Hilfen, abwehrender Brandschutz, überörtliche Aufgaben, Einsatz, überörtliche Aufgaben Brandschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)