Gewerbe erlaubnispflichtig: Gestattung der Fortführung des Betriebs durch eine Stellvertretung
Wurde die Erlaubnis zum Gewerbebetrieb (erlaubnispflichtig) entzogen, kann die zuständige Behörde auf Antrag gestatten, den Betrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen.
Beschreibung
Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.
Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.
Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren/dessen Bezirk der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat.
Ansprechpartner
Gemeinde Stockelsdorf - Fachbereich Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Besucherparkplätze
Gebühren: nein
Parkplatz: Fahrradstellplätze
Gebühren: nein
Marienburgstraße, Stockelsdorf
Bus: Linie 9
Bus: Linie 17
Rathausmarkt, Stockelsdorf
Bus: Linie 17
Bus: Linie 7650
Bus: Linie 9
Bus: Linie 2
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Zugang zum Rathaus ist barrierefrei erreichbar.
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00, 13:30 - 16:30 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00, 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0451 4901-210
E-Mail: ordnungsamt@stockelsdorf.de
Gemeinde Stockelsdorf - Abteilung Allgemeines Ordnungsrecht
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Besucherparkplätze
Gebühren: nein
Parkplatz: Fahrradstellplätze
Gebühren: nein
Marienburgstraße, Stockelsdorf
Bus: Linie 9
Bus: Linie 17
Rathausmarkt, Stockelsdorf
Bus: Linie 17
Bus: Linie 7650
Bus: Linie 9
Bus: Linie 2
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Zugang zum Rathaus ist barrierefrei erreichbar.
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00, 13:30 - 16:30 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00, 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
Formulare
Gewerbe erlaubnispflichtig: Gestattung der Fortführung des Betriebs durch eine Stellvertretung (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug,
- gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- gegebenenfalls Handwerkskarte,
- gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen derzeit Gebühren von 150,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Von der Gewerbeuntersagung zu unterscheiden ist die Betriebsuntersagung nach § 16 Abs. 3 der Handwerksordnung (HwO).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein