Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe

    Vorgesehen zum Löschen - Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe

    Das Anbieten von Waren (Feilbieten) und gastgewerblichen Tätigkeiten im Reisegewerbe sind von der Sonn- und Feiertagsruhe ausgenommen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben, müssen Sie grundsätzlich die Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes sowie des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage beachten. Eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe gilt für das Anbieten (Feilbieten) von Waren sowie für gastgewerbliche Tätigkeiten im Reisegewerbe. Außerdem gelten die Ausnahmebestimmungen für selbstständige Gewerbetreibende, die andere Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs aufsuchen.

    Weitere Ausnahmen müssen auf schriftlichen Antrag durch die zuständige Behörde ausdrücklich zugelassen sein.  

    Zuständigkeit

    An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Ansprechpartner

    Amt Probstei - Öffentliche Sicherheit

    Aktuelles

    Das Ordnungsamt ist für viele Bereiche im alltäglichen Leben Ihr Ansprechpartner. Gemeinsam mit Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern des Amtes Probstei, kümmern wir uns um die Sauberkeit, Ordnung, Sicherheit und Ruhe

    Beschreibung

    Das Ordnungsamt ist für viele Bereiche im alltäglichen Leben Ihr Ansprechpartner. Gemeinsam mit Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern des Amtes Probstei, kümmern wir uns um die Sauberkeit, Ordnung, Sicherheit und Ruhe. Die vielseitigen Aufgaben lassen sich in folgende Gruppen einteilen:

    Allgemeines Ordnungswesen

    • Fundbüro
    • Fischereischeine
    • Katastrophenschutz
    • allgemeine Ordnung
    • Obdachlosenangelegenheiten
    • Ordnungswidrigkeiten

    Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Veranstaltungen und Märkte

    • Gewerbeangelegenheiten
    • Gaststättenkonzession
    • Wochenmarkt

    Verkehrsangelegenheiten

    • Genehmigung von Festumzügen
    • Sicherung von Arbeitsstätten
    • Parkausweise für Behinderte
    • Sondernutzung

    Adresse

    Hausanschrift

    Knüll 4

    24217 Schönberg (Holstein)

    Dienstort im Rathaus Schönberg

    Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
    Anzahl: 80
    Gebühren: nein

    Rathaus Schönberg

    Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.

    Hausanschrift

    Reventloustraße 10

    24235 Laboe

    Dienstort in der VR-Bank Laboe

    Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
    Anzahl: 80
    Gebühren: nein

    Rathaus Schönberg

    Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.

    Lieferanschrift

    Knüll 4

    24217 Schönberg (Holstein)

    Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
    Anzahl: 80
    Gebühren: nein

    Rathaus Schönberg

    Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.

    Öffnungszeiten

    Rathaus Schönberg: Mo. 08:00 -12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Rathaus Laboe: Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4344 306-1350(Ansprechperson öffentliche Sicherheit)

    E-Mail: ordnungsamt@amt-probstei.de

    Bankverbindung

    Amtskasse Probstei

    Empfänger: Amtskasse Probstei

    IBAN: DE94 2105 0170 0080 0018 37

    BIC: NOLADE21KIE

    Bankinstitut: Förde Sparkasse

    Stichwörter

    Anmeldung Feuerwerk, Anmeldung Versammlung, Baumpflege, Baumschnitt, Bürgeramt, Bürger- und Ordnungsamt, Bürgerbüro, Fischerei, Fischereiangelegenheiten, Fischereirecht, Fischereischein, Geldspielgeräte, Gewerbeanmeldung, Märkte, Naturschutzgebiet, Naturschutzgebiete, neues Gewerbe anmelden, Ordnungsamt, Ordnungsverwaltung, Gewerbeverwaltung, Ruhender Verkehr, Sicherheit, Spielautomat, Spielgeräte, Straßensperrungen, Straßenverkehr, Überwachung des ruhenden Verkehrs, Ummeldung von Gewerbe, umstürzernder Baum, untere Naturschutzbehörde, Veranstaltungen, Veranstaltungen an Feiertagen, Veranstaltungen an Sonntagen, Veranstaltungen Naturschutz, Veranstaltungen Strand, Verkehrsaufsicht, Verkehrsrechtliche Anordnung, Verkehrsschilder, Verkehrssicherheit

    Version

    Technisch erstellt am 11.04.2023 (von: Stoltenberg, Jan Pekka)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Stoltenberg, Jan Pekka)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

    Formulare

    Reisegewerbe: Sonn- und Feiertagsruhe - Ausnahme (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2009 (von: Werner Kruse)

    Technisch geändert am 10.12.2024 (von: Intemann, Wiebke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweisdokument mit Passbild,
    • Handelsregisterauszug und
    • Reisegewerbekarte.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 55e Abs. 2 Satz 3 Gewerbeordnung (GewO),
    • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.7.9 b - VwGebV.

    Kosten

    Die Gebühr beträgt derzeit 60,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unter einem Reisegewerbe versteht die Gewerbeordnung das ambulante Gewerbe, zum Beispiel Inhaber eines Marktstandes, Schausteller oder „fliegende Händler“. Ein Reisegewerbe betreiben Sie dann, wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Terminabsprache außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben Waren oder Dienstleistungen anbieten. Für den Betrieb eines Reisegewerbes benötigen Sie eine Erlaubnis, die Reisegewerbekarte.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2010 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)