Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Im Ausland erworbene Berufsabschlüsse können in Schleswig-Holstein unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden.
Beschreibung
Sie können für Ihren im Ausland erworbenen Berufsabschluss eine Anerkennung und Bewertung durch die zuständige Behörde des Landes beantragen, in dem sie wohnen, wenn Sie bisher bei keiner anderen Behörde in Deutschland einen solchen Antrag gestellt haben. Der Anerkennung und Bewertung von ausländischen Berufsabschlüssen liegen verschiedene Rechtsgrundlagen zugrunde. Beispiele sind:
- Die Anerkennung beziehungsweise Gleichstellung von Berufsabschlüssen von Antragstellern, die Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz sind, erfolgt auf der Grundlage des Bundesvertriebenengesetzes.
- Die Anerkennung und Bewertung der Berufsabschlüsse von EU-Staatsangehörigen, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union erworben wurden, erfolgt auf der Grundlage der EU-Anerkennungsrichtlinien.
- Die Anerkennung von Berufsabschlüssen als deutscher Assistentenberuf oder als deutscher Fachschulabschluss ist in einigen Ländern in den entsprechenden Schulordnungen geregelt.
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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
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Zuständigkeit
An die für die Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Handwerkskammer (HWK) für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind in §§ 72 - 75 Bundesbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Hinweise für Schleswig-Holstein: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse - EA
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Ansprechpartner
Handwerkskammer Flensburg
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: ja
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1738
24907 Flensburg
Öffnungszeiten
Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr Fr. 7.30 – 12.30 Uhr
Kontakt
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
Formulare
Anerkennung Berufsqualifikation
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr
Kontakt
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
montags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h freitags von 08:30 h bis 16:00 h
Kontakt
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Adresse
Postanschrift
Postfach 41 64
24040 Kiel
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr
Kontakt
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Alle eingereichten Kopien müssen amtlich beglaubigt sein. Die Beglaubigung der Kopien kann durch jede offizielle (siegelführende) Dienststelle (zum Beispiel Meldestellen, Krankenkassen, Agentur für Arbeit, Schulen) erfolgen. Reichen Sie keine Originalunterlagen ein.
Rechtsgrundlage(n)
Die Rechtsgrundlagen unterscheiden sich je nach Beruf. Alle für Ihren Fall relevanten Rechtsgrundlagen finden Sie im Anerkennungs-Finder unter „Gesetzliche Grundlagen“.
Kosten
Für die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses können Gebühren anfallen. Auskunft hierüber erteilt die zuständige Kammer.
Die Anerkennung der Berufsabschlüsse von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz (zum Beispiel Spätaussiedler) sind kostenfrei, soweit die Beantragung innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt des ständigen Aufenthaltes in Deutschland erfolgt.
Hinweise (Besonderheiten)
Lassen Sie sich einen „europass Mobilität“ ausstellen. In dem Pass werden alle im Ausland erworbenen Qualifikationen dokumentiert.
Weitere Informationen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse / Berufsabschlüsse / Berufsqualifiaktionen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der IHK.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Migration