Leichenpass: Ausstellung
Für die Überführung einer Leiche an einen Ort außerhalb Schleswig-Holsteins kann ein Leichenpass erforderlich sein.
Beschreibung
Für die Überführung einer Leiche an einen Ort außerhalb Schleswig-Holsteins kann ein Leichenpass beantragt werden.
Ein Leichenpass ist innerhalb Deutschlands nur dann erforderlich, wenn das Ziel-Bundesland oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt. Bei Beförderung von Leichen aus anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland nach oder durch Schleswig-Holstein reicht das Mitführen einer Todesbescheinigung oder einer Sterbeurkunde aus.
Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Leichenpasses ist, dass die standesamtliche Beurkundung des Todes vorliegt und die Möglichkeit der Bestattung am Bestimmungsort nachgewiesen wird.
Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) des Sterbeortes.
Ansprechpartner
Amt Mittelholstein - Bereich V/2 - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00, Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00, Mittwoch geschlossen
Bankverbindung
Gemeindekasse Hohenwestedt
Empfänger: Gemeindekasse Hohenwestedt
IBAN: DE20 2145 2030 0000 0016 00
BIC: NOLADE21HWS
Bankinstitut: Sparkasse Hohenwestedt
Amt Mittelholstein - Fachbereich V - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00, Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00, Mittwoch geschlossen
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeindekasse Hohenwestedt
Empfänger: Gemeindekasse Hohenwestedt
IBAN: DE20 2145 2030 0000 0016 00
BIC: NOLADE21HWS
Bankinstitut: Sparkasse Hohenwestedt
erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde oder Todesbescheinigung,
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen,
- solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesamtes trägt: Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist,
- bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person: Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts.
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob Sie eventuell weitere Unterlagen vorlegen müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein