Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel beantragen
Wer den gewerblichen Waffenhandel durch eine Stellvertreterin / einen Stellvertreter betreiben möchte, benötigt eine Stellvertretererlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie den gewerblichen Waffenhandel durch eine/n Stellvertreter/in betreiben wollen, benötigen Sie eine Stellvertretererlaubnis.
Sie wird dem Erlaubnisinhaber für eine/n bestimmte/n Stellvertreter/in erteilt und kann befristet werden. Dies gilt auch für die Beauftragung einer Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.
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Waffenhandel
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Zuständigkeit
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung einer Waffenhandelsstellvertretererlaubnis gemäß § 21a WaffG über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung
Hinweise für Schleswig-Holstein: Antrag auf Erteilung einer Waffenhandelsstellvertretererlaubnis gemäß § 21a WaffG
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung einer Waffenhandelsstellvertretererlaubnis gemäß § 21a WaffG über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
Formulare
Waffenhandel: Stellvertretererlaubnis (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
Kreis Pinneberg - Abteilung Sicherheit und Bevölkerungsschutz / Team Ordnung
Beschreibung
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Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: direkt vor dem Haupteingang
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: direkt vor dem Hauptgebäude (2 Stunden) oder auf dem Großparkplatz (Einfahrt Ernst-Abbe-Str.)
Anzahl: 18
Gebühren: nein
Kurt-Wagener-Str.
Bus: Linie 6502
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Zugang nur mit Termin. Einlasskontrolle wird vor Ort durchgeführt.
Öffnungszeiten
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4121 4502-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass.
Formulare
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Firmenname und -sitz,
- gegebenenfalls Name und Sitz der Zweigniederlassung oder Zweigstelle,
- Name, Beruf, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift der Inhaberin/des Inhabers der Waffenhandelserlaubnis und der Stellvertreterin/des Stellvertreters,
- gegebenenfalls Name, Beruf, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift der Leiterin/des Leiters der Zweigniederlassung oder Zweigstelle,
- Art des beabsichtigten Waffenhandels (Einzel-, Groß-, Außen-, Versandhandel, Waffenvermittlung),
- Beschreibung der gehandelten Waffen- und Munitionsarten,
- Nachweis der Fachkunde,
- Nachweis der Zuverlässigkeit.
Hinweise für Schleswig-Holstein: Antrag auf Erteilung einer Waffenhandelsstellvertretererlaubnis gemäß § 21a WaffG
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühren liegen zwischen 150,00 Euro und 1.500,00 Euro. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein