Ausbildungsdauer Verlängerung

    Verlängerte Ausbildungszeit oder Teilzeitausbildung beantragen

    Bei Problemen in der Ausbildung, nicht bestandener Prüfung oder einer Teilzeitausbildung können Sie die Verlängerung Ihrer Ausbildungszeit beantragen.

    Beschreibung

    Es gibt drei wesentliche Gründe, wieso Sie Ihre Ausbildungszeit verlängern:

    1. Verlängerung im Ausnahmefall

    Es können viele persönliche oder schulische Gründe für die Verlängerung einer Ausbildung vorliegen.

    Um das Ausbildungsverhältnis zu verlängern müssen wichtige Gründe vorliegen, die dies rechtfertigen. Das können beispielsweise längere Krankheiten, wesentliche Mängel in der Ausbildung, Mutterschutzfristen oder Elternzeit sein.

    1. Ausbildung in Teilzeit

    Auch bei einer Teilzeitberufsausbildung verlängert sich die reguläre Ausbildungsdauer. Die Vereinbarung über eine Ausbildung in Teilzeit ist Vertragsgegenstand und kann zu Beginn der Ausbildung im Berufsausbildungsvertrag festgelegt werden. Sie kann aber auch für eine begrenzte Zeit der Ausbildung vereinbart werden. Als Grundsatz gilt:

    • Die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 Prozent einer Vollzeitausbildung betragen.
    • Die Dauer der Ausbildungszeit verlängert sich entsprechend im Verhältnis, höchstens jedoch bis zum 1,5fachen der regulären Ausbildungsdauer.

    Durch die erforderliche Ausbildungszeitverlängerung in der Teilzeitausbildung kann es vorkommen, dass das Ende der neuen vertraglichen Ausbildungszeit nicht optimal mit den zentralen Prüfungsterminen übereinstimmt. Auf Antrag des Auszubildenden kann dahingehend eine Verlängerung der Ausbildungszeit bis zur nächstmöglichen Prüfung verlangt werden.

    Sie stellen den Antrag bei der für Ihre Berufsausbildung zuständigen Stelle. Je nach Beruf kann dies beispielsweise die Industrie- und Handelskammer, die Landwirtschaftskammer oder eine andere Kammer sein.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergstraße 2

    24103 Kiel

    Hauptgeschäftsstelle

    Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
    Anzahl: 0
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
    Anzahl: 0

    Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Mo-Do 8:00-17:00 Fr 8:00-15:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 5194-0

    Fax: +49 431 5194-234

    E-Mail: infothek@kiel.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 28.05.2009 (von: Kernteam Zugang)

    Technisch geändert am 02.09.2024 (von: Wappelhorst, Brian)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Handwerkskammer Flensburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Johanniskirchhof 1-7

    24937 Flensburg

    Behindertenparkplatz: ja
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1738

    24907 Flensburg

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr Fr. 7.30 – 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0049461 866-0

    Fax: 0049461 866-110

    E-Mail: info@hwk-flensburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 21.07.2009 (von: Ingrid Jürgensen)

    Technisch geändert am 30.07.2024 (von: Schneider, Juliane)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

    Formulare

    Lehrlingsrolle: Lehrzeit verkürzen / verlängern (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2009 (von: Werner Kruse)

    Technisch geändert am 29.11.2024 (von: Intemann, Wiebke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Änderungsvertrag
    • Bei Teilzeit stattdessen: Ausbildungsvertrag
    • Bei Verlängerung im Ausnahmefall: gegebenenfalls Nachweise, die die Verlängerung der Ausbildungszeit begründen

    Formulare

    • Formulare: Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsdauer
    • OnlineVerfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen alle Formulare als Download auf der Internetseite zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    Für die Verlängerung im Ausnahmefall:

    • längere Krankheit, wegen der viele Inhalte in Berufsschule und/oder Betrieb verpasst wurden
    • körperliche oder geistige Behinderung
    • Schwangerschaft und / oder Elternzeit
    • Sehr schlechtes Ergebnis in der Zwischenprüfung, das Abschluss in regulärer Ausbildungsdauer nicht erwarten lässt

    Für die Verlängerung bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung:

    • nicht bestandene Abschlussprüfung
    • Zustimmung des Betriebes zur Verlängerung

    Für die Teilzeitausbildung:

    • Vereinbarung einer Teilzeitausbildung mit dem Ausbildungsbetrieb

    Bei Minderjährigen ist in jedem Fall die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch 
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie stellen den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsdauer bei der für Sie zuständigen Stelle. Je nach Grund der Verlängerung läuft das weitere Verfahren leicht unterschiedlich:

    Bei Verlängerung in Ausnahmefällen:

    • Sie stellen den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsdauer.
    • Nach Eingang werden die Umstände geprüft und Ihr Ausbildungsbetrieb gehört. In Einzelfällen kann auch die Berufsschule um Stellungnahme gebeten werden.
    • Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb erhalten eine Änderungsbestätigung.

    Bei Teilzeitausbildung:

    • Den Antrag auf die Verkürzung wegen Teilzeit können Sie üblicherweise zusammen mit dem Antrag auf Eintragung Ihres Ausbildungsverhältnisses am Beginn der Ausbildung stellen.
    • Sie erhalten die Bestätigung über die Teilzeitausbildung in der Regel zusammen mit der Bestätigung der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses.

    Bei Verlängerung wegen Nichtbestehen der Prüfung:

    • Sie stellen unmittelbar nach dem Erhalten des Nichtbestehensbescheides den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit wegen Nichtbestehens.
    • Ihr Ausbildungsbetrieb muss der Verlängerung zustimmen.
    • Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb erhalten eine Änderungsbestätigung.

    Fristen

    Einen Antrag auf Verlängerung bzw. einen Änderungsantrag müssen Sie vor dem Ablauf der regulären Ausbildungszeit einzureichen oder unverzüglich nach dem Erhalten eines Nichtbesteherbescheides.

    Bearbeitungsdauer

    Bei vollständig vorliegenden Unterlagen erfolgt die Bearbeitung üblicherweise innerhalb von 6 Wochen.

    Kosten

    Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Bearbeitung einen Verlängerungsantrag. Die Kosten sind im Rahmen der Ausbildungsgebühr/Betreuungsgebühr kalkuliert.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen rund um das Thema Ausbildung www.ihk.de/ausbildung

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 15.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 13.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Mutterschutz Azubi, Elternzeit, Ausfallzeiten, Wiederholungsprüfung, Ausbildung in Teilzeit, Mängel in der Ausbildung, Teilzeitausbildung, Durchgefallen, Elternzeit Azubi

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)