Überwachungsstelle für Geräte- und Produktsicherheit Anerkennung

    Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen

    Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, benötigen eine Anerkennung.

    Beschreibung

    Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, müssen von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannt werden. 

    Zuständigkeit

    An die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMAS).  

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    Internet

    Formulare

    Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Winzererstraße 9

    80797 München

    Kontakt

    Fax: +49 89 1261-2550

    Telefon Festnetz: +49 89 1261-2582

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2012

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Informationen zu erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten der ZLS.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Die Zulassung ist gebührenpflichtig. Auskunft hierüber erteilt die ZLS.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die ZLS überwacht auch die Einhaltung der Anforderungen an eine zugelassene Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Stichwörter

    Prüfstellen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de