Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
Wer eine Gaststätte durch eine/n Stellvertreter/in betreiben möchte, benötigt eine Stellvertretungserlaubnis.
Beschreibung
Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch eine/n Stellvertreter/in betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis. Diese wird der/dem Inhaber/in der Gaststättenerlaubnis für eine/n bestimmte/n Stellvertreter/in erteilt und kann befristet werden. Für jede Person, die das Gewerbe als Stellvertreter/in ausüben soll, benötigt der/die Gewerbetreibende eine Stellvertretungserlaubnis.
Die Ausübung des Gewerbes durch die/den Stellvertreter/in kann bis zur Erteilung der Erlaubnis auch auf Widerruf gestattet werden. Wird das Gewerbe nicht mehr durch die/den Stellvertreter/in betrieben, so ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.
Die Stellvertretungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Gaststättenerlaubnis schon erteilt ist oder gleichzeitig erteilt wird. Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis bildet dagegen noch keine Grundlage für eine Stellvertretungserlaubnis. In diesen Fällen kann eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis beantragt werden.
Online-Dienst
Gaststättenbetrieb: Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis
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Zuständigkeit
Zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung einer Stellvertretungserlaubnis über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Ansprechpartner
Stadt Schwentinental - Amt IV Bürgeramt
Adresse
Postanschrift
Postfach 1152
24221 Schwentinental
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Besucherparkplätze
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Bahnhof Raisdorf
Regionalbahn: Linie Kiel-Lübeck (RE 83 + RB 84)
Haltestelle "Raisdorf, Bahnhof"
Bus: Linien 300, 302, 303, 310 315
Haltestelle "Stadtverwaltung"
Bus: Linien 300, 303
Haltestelle "Timmsbrook"
Bus: Linien 302, 303, 310, 315
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Für den Bereich Einwohnermeldeamt  und das Bürgerbüro im Ortsteil Klausdorf gilt folgende Regelung: Terminbuchungen für das Einwohnermeldeamt sind möglich für Montag, Donnerstag und Freitag, jeweils zwischen 08.30 und 12.30 Uhr. Für Dienstag von 07.00 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr bieten wir Ihnen im Einwohnermeldeamt freie Sprechzeiten ohne Terminvereinbarungen an. Für das Bürgerbüro im Ortsteil Klausdorf sind Terminbuchungen jeweils am Montag von 09.00 bis 12.00 Uhr möglich.
Bankverbindung
Stadt Schwentinental
Empfänger: Stadt Schwentinental
IBAN: DE76 2105 0170 1000 2737 53
BIC: NOLADE21KIE
Bankinstitut: Förde Sparkasse
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
Formulare
Gaststättenbetrieb: Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
erforderliche Unterlagen
Als Inhaberin oder Inhaber der Gaststättenerlaubnis:
Formlosen schriftlichen Antrag.
Als zukünftige Stellvertreterin oder zukünftiger Stellvertreter:
Folgende Unterlagen können angefordert werden (bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung):
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
- Bescheinigung des Insolvenzgerichts
- Führungszeugnis (Belegart „0“)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9)
- Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung gemäß Gaststättengesetz
- Bei einer GbR ist der GbR-Vertrag vorzulegen
- Bei juristischen Personen beziehungsweise Vereinen sind die Auskünfte für alle vertretungsberechtigten Personen beizubringen,
- Außerdem ist gegebenenfalls ein Auszug aus dem Handels- beziehungsweise Genossenschafts- oder Vereinsregister vorzulegen.
Bei Abgabe von zubereiteten Speisen:
- Nachweis des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einem Belehrungsgespräch im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes oder ein gültiges Gesundheitszeugnis
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Derzeit fallen 200,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Bei Anträgen mit besonders hohem Prüf- oder Bearbeitungsaufwand ist im Einzelfall eine Höchstgebühr bis zu 1.500,00 Euro zulässig. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Behörde.: Verwaltungsgebühr ab 200.0 EUR bis 1500.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Antrag auf eine Stellvertretungserlaubnis ist von der Inhaberin oder dem Inhaber der Gaststättenerlaubnis persönlich zu stellen.
Die Antragsformulare müssen der Anlage zur Gaststättenverordnung (GastVO) entsprechen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein