Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.
Beschreibung
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.
Ansprechpartner
Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich II - Bauen und Ortsentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplätze direkt vor dem Haupteingang
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplätze vor, neben und hinter dem Amtsgebäude
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1126
25731 Heide
Öffnungszeiten
Mo. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr Mi. 08:00-12:00 Uhr Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bankverbindung
Amtskasse Heider Umland
Empfänger: Amtskasse Heider Umland
IBAN: DE47 2145 0000 0031 0001 28
BIC: NOLADE21RDB
Bankinstitut: Sparkasse Mittelholstein
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Straßenschäden, Straßenschaden, Radwegschaden, Gehwegschaden, Radwegschäden, Fahrradwegschaden