Trinkwasserversorgung und Trinkwassergebühr/Trinkwasserentgelt
Die Trinkwasserversorgung erfolgt über örtliche Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte dazu erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Beschreibung
Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erfolgt über die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die der Anschlusskosten verschieden und müssen beim Versorger erfragt werden.
Zuständigkeit
- An die zuständigen Wasserversorgungsverbände,
- Stadtwerke,
- kommunalen Betriebe oder
- privat-rechtliche Gesellschaften.
Hinweise für Rantzau: Ergänzung Rechtsgrundlage
Für die Gemeinden Bevern, Bilsen, Bullenkuhlen, Heede, Hemdingen und Langeln ist zuständig der WVZV Rantzau in Barmstedt.
Für die Gemeinde Bokholt-Hanredder sind zuständig die Stadtwerke Barmstedt und Stadtwerke Elmshorn.
Für die Gemeinden Gr. Offenseth-Aspern und Lutzhorn ist zuständig der Wasserverband Krempermarsch in Horst/Holstein.
Für die Gemeinde Ellerhoop ist zuständig:
- Ortskern ⇒ Wassergenossenschaft Ellerhoop eG. in Ellerhoop,
- Ostteil ⇒ WVZV Rantzau in Barmstedt,
- Westteil ⇒ Stadtwerke Tornesch.
Für die Gemeinden Bevern, Bilsen, Bullenkuhlen, Heede, Hemdingen und Langeln ist zuständig der WVZV Rantzau in Barmstedt.
Für die Gemeinde Bokholt-Hanredder sind zuständig die Stadtwerke Barmstedt und Stadtwerke Elmshorn.
Für die Gemeinden Gr. Offenseth-Aspern und Lutzhorn ist zuständig der Wasserverband Krempermarsch in Horst/Holstein.
Für die Gemeinde Ellerhoop ist zuständig:
- Ortskern Wassergenossenschaft Ellerhoop eG. in Ellerhoop,
- Ostteil WVZV Rantzau in Barmstedt,
- Westteil Stadtwerke Tornesch.
Ansprechpartner
Amt Rantzau - Kämmereiamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Bahnhof in Barmstedt
Regionalbahn: Bahnlinie A3 bis Barmstedt
Barmstedt, Chemnitzstraße
Bus: Buslinien 294 oder 6541
Barmstedt, Markt
Bus: Buslinien 42, 43, 44
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Chemnitzstraße 30
25355 Barmstedt
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag zusätzlich auch 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Sollten Ihnen die oben angeführten Öffnungszeiten nicht zusagen, bieten Ihnen die Beschäftigten des Amtes Rantzau gern einen persönlichen Termin außerhalb dieser Zeiten an.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, SEPA-Überweisung, Girocard
Bankverbindung
Amtskasse Rantzau
Empfänger: Amtskasse Rantzau
IBAN: DE42 2003 0000 0649 9090 66
BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Weitere Informationen
Eine Behindertentoilette im Erdgeschoß mit Euroschloß ist vorhanden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 50 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
- Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO)
Hinweise für Rantzau: Ergänzung Rechtsgrundlage
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema Trinkwasserversorgung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Oberflächenwasser, Wasseranschluss, Trinkwasser