Trinkwasserversorgung und Trinkwassergebühr/Trinkwasserentgelt
Die Trinkwasserversorgung erfolgt über örtliche Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte dazu erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Beschreibung
Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erfolgt über die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die der Anschlusskosten verschieden und müssen beim Versorger erfragt werden.
Zuständigkeit
- An die zuständigen Wasserversorgungsverbände,
- Stadtwerke,
- kommunalen Betriebe oder
- privat-rechtliche Gesellschaften.
Ansprechpartner
Gemeinde Rellingen - Fachbereich Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Ratsweg, vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Ratsweg, hinter dem Rathaus
Anzahl: 40
Gebühren: nein
Parkplatz: Ratsweg, vor dem Rathaus
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Buslinien
Bus: 195
Bus: 781
Bus: 185
Bus: 595
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. Di. Do. Fr. 8.30 - 13.00 Uhr Di. auch 14.00 - 18.00 Uhr Bürgerbüro: Mi. auch 8.30 - 13.00 Uhr und nach Vereinbarung
Bankverbindung
Gemeinde Rellingen
Empfänger: Gemeinde Rellingen
IBAN: DE53 2305 1030 0003 4722 22
BIC: NOLADE21SHO
Bankinstitut: Sparkasse Südholstein
Gemeinde Rellingen
Empfänger: Gemeinde Rellingen
IBAN: DE37 2219 1405 0002 3500 80
BIC: GENODEF1PIN
Bankinstitut: Volksbank Pinneberg-Elmshorn eG
Gemeinde Rellingen
Empfänger: Gemeinde Rellingen
IBAN: DE71 2005 0550 1365 1203 00
BIC: HASPDEHHXXX
Bankinstitut: Hamburger Sparkasse
Rechtsgrundlage(n)
- § 50 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
- Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema Trinkwasserversorgung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Oberflächenwasser, Wasseranschluss, Trinkwasser