Kanalstörung melden
Sofern Sie beobachten, dass das Abwasser bei Ihnen zu Hause oder auf den Straßen (Gully) nicht mehr abfließt, sollten Sie umgehend die Störungsstelle rufen.
Beschreibung
Wenn Sie beobachten, dass ein Straßenablauf (Gully) verstopft ist und sich das Regenwasser dort staut oder wenn Sie bemerken, dass die Abwässer aus Ihrer Wohnung beziehungsweise Ihrem Haus nicht mehr ablaufen, rufen Sie möglichst schnell Ihre örtliche Störungsstelle an. Auch bei allen anderen Störungen, die das öffentliche Kanalsystem betreffen, ist diese der richtige Ansprechpartner für Sie.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- An die Störungsstelle (Servicenummer) der Gemeinde, Stadt oder des Amtes oder
- direkt an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bereich der Straßenablauf verstopft ist.
Ansprechpartner
Amt Boostedt-Rickling
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do., Fr. 08.00-12.00 Uhr Boostedt, Di. außerdem 15.00-18.00 Uhr Rickling, Do. außerdem 15.00-18.00 Uhr Mittwoch keine Besuchszeit!
Kontakt
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Girocard, Überweisung, Lastschriftverfahren, Lastschriftverfahren, Überweisung/Zahlschein, Bargeldlose Zahlung, SEPA-Lastschrift, SEPA-Überweisung, Rechnung, Dauerauftrag
Bankverbindung
Amt Boostedt-Rickling
Empfänger: Amt Boostedt-Rickling
IBAN: DE12 2305 1030 0000 7032 22
BIC: NOLADEF1SHO
Bankinstitut: Sparkasse Südholstein
Amt Boostedt-Rickling
Empfänger: Amt Boostedt-Rickling
IBAN: DE09 2139 0008 0002 5880 80
BIC: GENODEF1NSH
Bankinstitut: VR Bank zwischen den Meeren eG
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Siel, Siele, Entwässerung, Stadtentwässerung