Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung
Wenn Sie beruflich Schädlinge mit Giften bekämpfen wollen, dürfen Sie das nicht einfach tun, sondern Sie müssen zuerst die Behörden informieren, die dafür zuständig sind.
Beschreibung
Die Behörde stellt eine Sachkundebescheinigung über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit aus. Hierfür sind Nachweise zu erbringen, dass die personellen Voraussetzungen für eine Schädlingsbekämpfung vorliegen.
Zuständigkeit
Hinweise für Schleswig-Holstein: Schädlingsbekämpfung
- An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter) im Falle der Lebensmittelüberwachung,
- an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), wenn Sie tierische Schädlinge, zum Beispiel Ratten, melden wollen.
Ansprechpartner
Amt Mitteldithmarschen - Fachdienst 210 Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Bahnhofstraße 23 in Albersdorf
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
Anzahl: 18
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
rollstuhlgerecht in der Roggenstraße 14 in Meldorf und in der Bahnhofstraße 23 in Albersdorf
Aufzug ist nur in der Roggenstraße 14 in Meldorf vorhanden
Öffnungszeiten
Servicezeiten und direkte telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per Durchwahl montags bis donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr freitags: 08:00 bis 12:00 Uhr Die Telefonzentrale ist zu folgenden Zeiten zu erreichen: montags: 7:00 Uhr - 12:00 Uhr dienstags: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr donnerstags: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr freitags: 7:00 Uhr - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bankverbindung
Amtskasse Mitteldithmarschen
Empfänger: Amtskasse Mitteldithmarschen
IBAN: DE30 2225 0020 0000 0054 60
BIC: NOLADE21WHO
Bankinstitut: Sparkasse Westholstein
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 202 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo- Fr 08:00 - 12:00 UhrDo 14:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK)
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 43
Gebühren: ja
Angelburger Strasse (Bus Linie 1+4 Richtung ZOB)
Deutsches Haus (Bus Linie 1+4 Richtung Bhf.)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:15 - 17:15 Uhr Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr Donnerstag 07:15 - 17:15 Uhr Freitag 07:15 - 15:30 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Sachkundenachweise: Sachkundig ist, wer sich regelmäßig fortbildet und
- die Prüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Schädlingsbekämpfer/geprüfte Schädlingsbekämpferin" oder
- die Prüfung zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung nach nicht mehr geltendem Recht in den alten Bundesländern oder nach dem Recht der ehemaligen DDR abgelegt oder
- in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften nachweislich eine vergleichbare Sachkunde erworben hat.
- Sachkundig ist auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde als den oben erwähnten Prüfungen gleichwertig anerkannt worden ist.
Voraussetzungen
Sachkundig ist, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde anerkannt worden ist.
Die Schädlingsbekämpfung ist so durchzuführen, dass Mensch und Umwelt nicht gefährdet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang des Antrags auf Ausstellung einer Bescheinigung.
Kosten
Im Rahmen einer Ausbildung fallen für die Sachkundebescheinigung keine Kosten an. Wenn die Ausbildung auf privater Ebene erfolgt, hängen die Kosten vom Anbieter der Lehrgänge ab. In diesen sind die anfallenden Prüfungsgebühren meist enthalten.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schleswig-Holstein: Schädlingsbekämpfung
Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Schädlingsbekämpferverband.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.10.2020
Stichwörter
Kakerlaken, Hygieneschädlinge, Küchenschaben, Schädlinge, Gesundheitsschädlinge, Schädlingsbekämpfung