Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit
Zur Hilfe zur Gesundheit gehören Vorsorgeleistungen, Hilfen bei Krankheit, Hilfen zur Familienplanung oder Hilfen bei Sterilisation.
Beschreibung
Hilfe zur Gesundheit umfasst
- vorbeugende Gesundheitshilfe (Vorsorgeleistungen),
- Hilfe bei Krankheit (Krankenbehandlung, Linderung von Krankheitsbeschwerden),
- Hilfen zur Familienplanung bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfen bei Sterilisation.
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden. Sie werden nun wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.
Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ansprechpartner
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 110 - Soziale Teilhabe - Standorte: Heide & Brunsbüttel
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 08:00 - 12:00 Uhr, Do. zusätzlich 14:00 - 17:00 Uhr, Mi. + Fr. geschlossen
Kontakt
Amt Büsum-Wesselburen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Familienplanung, Sterilisation, Hilfe in besonderen Lebenslagen