Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft, Trennung oder Scheidung
Erziehungs- und Familienberatungsstellen beraten in Fragen der Erziehung, Partnerschaft, Trennung oder Scheidung.
Beschreibung
Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei Erziehungsfragen, bei persönlichen oder familienbezogenen Problemen sowie bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit Trennungen und Scheidungen an Erziehungs- und Familienberatungsstellen wenden.
Anlass zum Aufsuchen einer Beratungsstelle können je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen zum Beispiel Entwicklungsverzögerungen, Schlaf-, Ess- und Sprachstörungen oder Ängste sein. Im Schulalter treten oftmals Leistungs- und Verhaltensprobleme auf, die in der Pubertät an Intensität zunehmen können. Oftmals fühlen sich Eltern mit den Erziehungsaufgaben überfordert.
Aber auch Beziehungsschwierigkeiten der Eltern, Probleme bei Trennung und Scheidung bedürfen oftmals der professionellen Hilfe und Unterstützung durch Erziehungs- und Familienberatungsstellen.
Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Die erforderlichen Gespräche, Untersuchungen und Beratungen sind für die Ratsuchenden kostenlos.
Kinder und Jugendliche können eine Beratungsstelle auch ohne Beisein der Eltern aufsuchen.
Zuständigkeit
An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 122 - Sozialpädagogische Hilfen / Jugendamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo- Fr 08:00 - 12:00 UhrDo 14:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0481 97-0
Fax: 0481 97-1499
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Kinder- und Jugendhilfe und zu einzelnen Beratungsangeboten finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Jugendberatung, Mütterberatung