Räum- und Streupflicht Sicherstellung
Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.
Beschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
Hinweise für Neumünster: Winter
Sie wollen eine Anzeige wegen des Verstoßes der Reinigungspflicht im Rahmen des Winterdienstes machen?
Dann wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Ordnungsangelegenheiten, Telefon 04321 942 2383.
Sie wollen eine Anzeige wegen des Verstoßes der Reinigungspflicht im Rahmen des Winterdienstes machen?
Dann wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Ordnungsangelegenheiten, Telefon 04321 942 2383.
Ansprechpartner
Stadt Neumünster - Stadtentsorgung des TBZ
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von  07:00 bis 15:00 Uhr Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
Abfallbehälter, Abfallberatung, Abfallbetrieb, Abfallentsorgung, Abfallentsorgungsamt, Abfallwirtschaft, Abfluss verstopft, Biotonne, Braune Tonne, Duales System, Entsorgung, Kanal verstopft, Mülltonne, Restmüll, Restmüllbehälter, Restmülltonnen, Sondermüll, Sperrmüll, Sperrmüllkarten, Stadtreiniger, Stadtreinigung, Stadtreinigungs- und Fuhramt, Stadtreinigungsamt, Straßenreinigung, verstopfte Abwasserleitung, Winterdienst, Winterdienst-Beschwerden
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein