Werkstattkarte Erteilung

    Werkstattkarte erstmalig beantragen

    Werkstätten benötigen zum Einbau und zum Kalibrieren von digitalen Kontrollgeräten eine Werkstattkarte. Diese müssen beim Kreis/bei der kreisfreien Stadt beantragt werden.

    Beschreibung

    Seit dem 1. Mai 2006 müssen Fahrzeuge statt mit einem Fahrtenschreiber mit einem digitalen Kontrollgerät (Fahrerkarte) ausgestattet werden.
    Werkstätten benötigen zum Einbau und zum Kalibrieren der digitalen Kontrollgeräte eine Werkstattkarte.

    Folgende Angaben muss die Werkstattkarte enthalten:

    • Name der Werkstatt,
    • Anschrift der Werkstatt,
    • Name/Vorname der Inhaberin/des Inhabers,
    • Gültigkeitsdauer.

    Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarten werden auf Antrag erteilt.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der die Werkstatt Ihren Betriebssitz hat.

    Ansprechpartner

    Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Abbe-Straße 9

    25337 Elmshorn

    Parkplatz: Parkplatz vor dem Hauptgebäude
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein

    Kurt-Wagener-Straße 11

    Bus: 6502

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4121 4502-0

    E-Mail: info@kreis-pinneberg.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.06.2010 (von: Lars Iden)

    Technisch geändert am 13.10.2023 (von: Wagner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über die Gewerbeanmeldung,
    • Aktuelle Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt gem. § 57 b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StvZO),
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Antragstellers oder des Vertretungsberechtigten (gegebenenfalls Vertretungsvollmacht),
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der verantwortlichen Fachkraft,
    • Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft und
    • Nachweis über das bestehende Arbeitsverhältnis mit der verantwortlichen Fachkraft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es können Gebühren anfallen. Nähere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Werkstattkarten sind 1 Jahr gültig.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 29.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)