Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:
- bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
- Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Bornhöved - SG 4.1: Bauleitplanung, Beiträge, städtebauliche Sanierung, Ortskernentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten Mo. 13.30 - 17.30 Uhr Mi., Do. und Fr. 08.30 - 12.00 Uhr Weitere Termine sind nach telefonischer Vereinbarung möglich. Sonderöffnungszeiten für Eheschließungen Eheschließungen sind an folgenden Tagen möglich: Mo. bis Fr. 09.00 - 12.00 Uhr Mo. bis Do. 14.00 - 16.30 Uhr Termine für Eheschließungen können im Standesamt vereinbart werden.
Kontaktperson
Herr Matthias Timm (Fachbereichsleiter)
Postanschrift
Am Markt 3
24610 Trappenkamp
Telefon Festnetz: 04323 907757
Fax: 0431 9886801057
E-Mail: Matthias.Timm@amt-bornhoeved.de
Frau Carmen Kech
Postanschrift
Am Markt 3
24610 Trappenkamp
Fax: 0431 9886801068
Telefon Festnetz: 04323 907768
E-Mail: carmen.kech@amt-bornhoeved.de
Frau Corinna Steffens
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein