Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden fest.
Beschreibung
Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden in ihrer Abwassersatzung für einzelne Grundstücke oder für bestimmte Teile des Gemeindegebietes fest. Die Abwasserbeseitigungspflicht wird in diesen Fällen von der Gemeinde auf den Grundstückseigentümer übertragen.
Der Kleinkläranlagenbetreiber muss eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Gemeinde ist aber weiterhin für die Beseitigung des in den Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms verantwortlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den zuständigen Wasser- und Bodenverband/Zweckverband
Ansprechpartner
Stadt Neumünster - Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2914
Fax: +49 4321 942-2673
E-Mail: tiefbau@neumuenster.de
E-Mail: AufgrabungenTB@neumuenster.de
Internet
Stichwörter
Ampeln, Aufgrabungen, Bauplanung, Baustellen, Baustellenmanagement, Bauvorbereitung, Brücken und Gewässer, Brückenbau, Brückenneubau, Brückenschäden, Brückenunterhaltung, Dynamisches Parkleitsystem, Gehwegsüberfahrten, Grundstücksanschlusskanäle, Grundstücksentwässerung, Kanalauskunft, Kanalbaumaßnahmen, Kanaldatenbank, Kanalinspektion, Kanalunterhaltung, Niederschlagswassergebühren, Parkscheinautomaten, Planung Straßenbaumaßnahmen, Schäden an Brücken, Schwerlasttransporte, straßenbeleuchtung, Straßenunterhaltung, Verkehrssicherungspflichten
Untere Wasserbehörde (FD Natur und Umwelt)
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Hinterm Stadthaus Brachenfelder Straße 1 und City-Parkhaus
Gebühren: ja
Bushalteststelle am Großflecken
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und nach telefonischer Absprache
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2716(Geschäftszimmer)
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Abwasser, Klärwerk