Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer Erlaubnis

    Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen

    Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden fest.

    Beschreibung

    Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden in ihrer Abwassersatzung für einzelne Grundstücke oder für bestimmte Teile des Gemeindegebietes fest. Die Abwasserbeseitigungspflicht wird in diesen Fällen von der Gemeinde auf den Grundstückseigentümer übertragen.

    Der Kleinkläranlagenbetreiber muss eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Die Gemeinde ist aber weiterhin für die Beseitigung des in den Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms verantwortlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den zuständigen Wasser- und Bodenverband/Zweckverband

    Ansprechpartner

    Stadt Neumünster - Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Roonstraße 42

    24534 Neumünster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2914

    Fax: +49 4321 942-2673

    E-Mail: tiefbau@neumuenster.de

    E-Mail: AufgrabungenTB@neumuenster.de

    Internet

    Stichwörter

    Ampeln, Aufgrabungen, Bauplanung, Baustellen, Baustellenmanagement, Bauvorbereitung, Brücken und Gewässer, Brückenbau, Brückenneubau, Brückenschäden, Brückenunterhaltung, Dynamisches Parkleitsystem, Gehwegsüberfahrten, Grundstücksanschlusskanäle, Grundstücksentwässerung, Kanalauskunft, Kanalbaumaßnahmen, Kanaldatenbank, Kanalinspektion, Kanalunterhaltung, Niederschlagswassergebühren, Parkscheinautomaten, Planung Straßenbaumaßnahmen, Schäden an Brücken, Schwerlasttransporte, straßenbeleuchtung, Straßenunterhaltung, Verkehrssicherungspflichten

    Version

    Technisch erstellt am 14.06.2018 (von: Stehmeier, Sandra)

    Technisch geändert am 06.06.2024 (von: Stolten, Janin-Susann)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Untere Wasserbehörde (FD Natur und Umwelt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Brachenfelder Straße 1 - 3

    24534 Neumünster

    Parkplatz: Hinterm Stadthaus Brachenfelder Straße 1 und City-Parkhaus
    Gebühren: ja

    Bushalteststelle am Großflecken

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und nach telefonischer Absprache

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2716(Geschäftszimmer)

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.12.2023 (von: Bonk, Sophie)

    Technisch geändert am 15.05.2024 (von: Bonk, Sophie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Abwasser, Klärwerk

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)