Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer Erlaubnis

    Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen

    Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden fest.

    Beschreibung

    Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden in ihrer Abwassersatzung für einzelne Grundstücke oder für bestimmte Teile des Gemeindegebietes fest. Die Abwasserbeseitigungspflicht wird in diesen Fällen von der Gemeinde auf den Grundstückseigentümer übertragen.

    Der Kleinkläranlagenbetreiber muss eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Die Gemeinde ist aber weiterhin für die Beseitigung des in den Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms verantwortlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den zuständigen Wasser- und Bodenverband/Zweckverband

    Hinweise für Lübeck: Abwasser: Kleinkläranlagen

    An die Untere Wasserbehörde der Hansestadt Lübeck

    An die Entsorgungsbetriebe der Hansestadt Lübeck

    Ansprechpartner

    Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz; Untere Wasserbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kronsforder Allee 2-6

    23560 Lübeck

    Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
    Gebühren: ja

    Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor

    Bus: Linie 2, 7, 16

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 -16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin. 

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Stichwörter

    ableiten, Absenkung Grundwasser, Abwasser, Abwasserbehandlung, Abwasserbehandlungsanlange, Abwasserbeseitigung, Bodenbeschaffenheit, Bohrungen, Brunnen, einleiten, entnehmen, Entsorgungsbetriebe Lübeck, Erdaufschlüsse, Erdbohrungen, Fluss, Flüsse, Flussläufe, Gartenbrunnen, Gewässer, Gewässerausbau, Gewässerbenutzung, Gewässernutzung, Gewässerschutz, Gewässerverunreinigung, Gewässerverunreinigung, Wassergefährdung, Grundwasser, Grundwasserabsenkung, Grundwasserentnahme, Grundwasserschutz, Grundwasseruntersuchungen, Heizöltanks, Hochwasser, Hochwasserschutz, Hochwasserwarnung, Kanalisation, Kläranlage, Kleinkläranlagen, Küstengewässer, Lagerung wassergefärdender Stoffe, Landeswassergesetz, Oberflächengewässer, Rahmenrichtlinien, Regenwasser, Richtlinien für Gewässer, Schaden, Schutz vor Hochwasser, See, Sicherung Grundwasser, Tankstellen, Teich, Ufer, untere Wasserbehörde, Verunreinigung, Wasserbehörde, Wasserentnahme, wassergefärdende Stoffe, Wasserhaushalt, Wasserhaushaltsgesetz, Wasserschutz, Wasserspiegel, Wasserverunreinigung, Wasserwirtschaft, wasssergefährdende Stoffe

    Version

    Technisch erstellt am 17.04.2018 (von: Deringer, Angelika)

    Technisch geändert am 14.10.2024 (von: Wigger, Franca)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Formulare

    Hinweise für Lübeck: Abwasser: Kleinkläranlagen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.

    Hinweise für Lübeck: Abwasser: Kleinkläranlagen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Abwasser, Klärwerk

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    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)