Gewässer Überwachung

    Gewässeraufsicht

    Die Gemeinden, Ämter oder Städte sind für die Gewässeraufsicht zuständig.

    Beschreibung

    Schleswig-Holstein ist ein Wasserland: 30.000 Kilometer Bäche und Flüsse, 300 Seen mit insgesamt 28 000 Hektar Fläche, eine rund 1.200 km lange Küste an Nord- und Ostsee. Knapp ein Viertel der Landesfläche ist durch Sturmfluten gefährdet und die Wasserversorgung der Bevölkerung wird zu 100 Prozent aus Grundwasser sichergestellt. Schutz und Erhalt der Gewässer als Lebensraum und als Trinkwasserreservoir sind wichtige Aufgaben.

    Sofern zur Abwendung einer durch Hochwasser, Sturmflut, Eisgang oder durch andere Ereignisse entstehenden Wassergefahr Maßnahmen notwendig sind, haben alle Gemeinden, auch wenn sie nicht bedroht sind, auf Anordnung der Gefahrenabwehrbehörde die erforderliche Hilfe zu leisten.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gewässerpflegeverband Heilsau

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schiefen Kamp 10

    23858 Reinfeld (Holstein)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04533 2009-37

    Fax: 04533 2009-75

    E-Mail: gewaesserpflegeverband@amt-nordstormarn.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Stichwörter

    Sturmflut, Überschwemmung, Trinkwasserhygiene, Oberflächenwasser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English