Reisepass: Verlustanzeige
Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.
Beschreibung
Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.
Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Ansprechpartner
Stadt Kaltenkirchen - SG Bürger-Service-Büro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bürger-Service-Büro (BSB) Montag 07:30 bis 16:00 Uhr Dienstag 07:30 bis 16:00 Uhr Mittwoch 07:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag 07:30 bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04191 939-444
E-Mail: bsb@kaltenkirchen.de
Kontaktperson
Herr Steenbuck (Sachgebietsleitung)
Telefon Festnetz: 04191 939-470
E-Mail: f.steenbuck@kaltenkirchen.de
Frau Dammann (Stellvertretende Sachgebietsleitung)
Telefon Festnetz: 04191 939-471
E-Mail: j.dammann@kaltenkirchen.de
Herr Rettmann
Telefon Festnetz: 04191 939-472
E-Mail: b.rettmann@kaltenkirchen.de
Frau Oelrichs
Telefon Festnetz: 04191 939-473
E-Mail: d.oelrichs@kaltenkirchen.de
Herr Olde
Telefon Festnetz: 04191 939-474
E-Mail: l.olde@kaltenkirchen.de
Frau Westphal
Telefon Festnetz: 04191 939-475
E-Mail: s.westphal@kaltenkirchen.de
erforderliche Unterlagen
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen
- ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
- ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)
ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein