Nebenwohnung abmelden
Beschreibung
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Ansprechpartner
Gemeinde Halstenbek - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Gustavstraße
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Gustavstraße
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Halstenbek + Krupunder S 3 und S 21
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 Uhr (ohne Termin) Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)           und 14:00 - 18:00 Uhr (ohne Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) Freitag 08:00 - 12:30 Uhr (ohne Termin)
Kontakt
Telefon Festnetz: 04101 491191
E-Mail: buergerbuero@halstenbek.de
Stichwörter
Bürgerbüro, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice
Gemeinde Halstenbek
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Gustavstraße
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Gustavstraße
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Halstenbek + Krupunder S 3 und S 21
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 Uhr (ohne Termin) Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr (ohne Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) Freitag 08:00 - 12:30 Uhr (ohne Termin)
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015
Stichwörter
Zweitwohnsitz, Nebenwohnsitz, Zusammen ziehen, Zweitwohnung