Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Nebenwohnung abmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Ansprechpartner

    Amt Großer Plöner See

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Rieper-Straße 8

    24306 Plön

    Parkplatz: Besucherparkplätze (1 Std. Parkzeit mit Parkuhr), weitere Parkplätze auf dem Seitenstreifen der Heinrich-Rieper-Straße.
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Bus hält Hamburger Str. Von dort ca. 400 m Fußweg zur Amtsverwaltung über die Seestraße.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. von 08:00 - 12:00 Uhr Di. von 08:00 - 12:00, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. geschlossen Do. von 08:00 - 12:00, 14:00 - 16:00 Uhr Fr. von 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Falls Sie in dringenden Angelegenheiten zu den angegebenen Terminen keine Zeit haben, rufen Sie uns bitte an. Gern geben wir Ihnen einen Termin außerhalb unserer normalen Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4522 7471-0

    Fax: +49 4522 7471-33

    E-Mail: info@amt-gps.de

    Version

    Technisch erstellt am 14.12.2009 (von: Cornelia Naujoks)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Schwarten, Uwe)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Zweitwohnsitz, Nebenwohnsitz, Zusammen ziehen, Zweitwohnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)