Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen
Der Weitergabe von Meldedaten an Dritte kann gegenüber der Kommune / des Amtes widersprochen werden (Übermittlungssperre).
Beschreibung
Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):
- Datenübermittlung an die Bundeswehr bei Personen, die im nachfolgenden Jahr volljährig werden,
- Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
- Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.
Die Übermittlungsperre gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ansprechpartner
Gemeinde Halstenbek
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Gustavstraße
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Gustavstraße
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Halstenbek + Krupunder S 3 und S 21
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 Uhr (ohne Termin) Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr (ohne Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) Freitag 08:00 - 12:30 Uhr (ohne Termin)
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort eingetragen.
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein