Meldebescheinigung Erteilung
Eine Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber, wer wo gemeldet ist (Wohnungsnachweis).
Eine Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber, wer wo gemeldet ist (Wohnungsnachweis).
Beschreibung
Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung (PDF-Dokument). Die elektronische Meldebescheinigung wird zentral über das Service-Portal Schleswig-Holstein erteilt. Nur in diesem elektronischen Verfahren wird die Meldebescheinigung kostenfrei erteilt. Sie können den Link unmittelbar nutzen, wenn Sie Ihr Ausweisdokument mit Kartenlesegerät (zum Beispiel das mit dem PC verbundene Smartphone) verwenden. Wenn Sie den Dienst auf einem Smartphone nutzen möchten, können Sie den Dienst ebenfalls über die ZuFiSH-Suche auf Ihrem Smartphone finden.
- Familienname,
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad,
- Geburtsdatum,
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:
- frühere Namen,
- Ordensname, Künstlername,
- Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- Geschlecht,
- zum gesetzlicher Vertreter
- Familienname,
- Vornamen,
- Doktorgrad,
- Anschrift,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht sowie
- Sterbedatum,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- Religionszugehörigkeit,
- frühere Anschriften,
- Einzugsdatum, Auszugsdatum,
- Familienstand,
- zum Ehegatten oder Lebenspartner
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsname,
- Doktorgrad,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Anschriften,
- Sterbedatum,
- zu minderjährigen Kindern
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- Anschrift im Inland,
- Sterbedatum,
- Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte sowie
- die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist.
Eine Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden.
Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Ausländische Personen müssen gegebenenfalls bei Pass-Angelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen.
Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung (PDF-Dokument). Die elektronische Meldebescheinigung wird zentral über das Service-Portal Schleswig-Holstein erteilt. Nur in diesem elektronischen Verfahren wird die Meldebescheinigung kostenfrei erteilt. Sie können den Link unmittelbar nutzen, wenn Sie Ihr Ausweisdokument mit Kartenlesegerät (zum Beispiel das mit dem PC verbundene Smartphone) verwenden. Wenn Sie den Dienst auf einem Smartphone nutzen möchten, können Sie den Dienst ebenfalls über die ZuFiSH-Suche auf Ihrem Smartphone finden.
- Familienname,
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad,
- Geburtsdatum,
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:
- frühere Namen,
- Ordensname, Künstlername,
- Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- Geschlecht,
- zum gesetzlicher Vertreter
- Familienname,
- Vornamen,
- Doktorgrad,
- Anschrift,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht sowie
- Sterbedatum,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- Religionszugehörigkeit,
- frühere Anschriften,
- Einzugsdatum, Auszugsdatum,
- Familienstand,
- zum Ehegatten oder Lebenspartner
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsname,
- Doktorgrad,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Anschriften,
- Sterbedatum,
- zu minderjährigen Kindern
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- Anschrift im Inland,
- Sterbedatum,
- Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte sowie
- die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist.
Eine Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden.
Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Ausländische Personen müssen gegebenenfalls bei Pass-Angelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen.
Online-Dienst
Meldebescheinigung Erteilung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ansprechpartner
Amt Itzstedt - Amt Itzstedt: FB III: Bürgerservice - Einwohnermeldeamt
Adresse
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Öffnungszeiten
Vor-Ort-Termine in den Fachbereichen der Amtsverwaltung nach Absprache!  Zusätzlich gesonderte Öffnungszeiten des  Einwohnermeldeamtes : Dienstag         08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag    08:00 bis 12:00 Uhr                           14:00 bis 17:30 Uhr Freitag             08:00 bis 12:00 Uhr Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Tangstedt  (NUR für Einwohnermeldeamtsangelegenheiten) : Montag            09:00 bis 12:00 Uhr                           13:30 bis 18:00 Uhr Nutzen Sie für Terminvereinbarungen gerne unsere  Online-Terminbuchung .
Kontakt
Kontaktperson
Frau S. Dahlke
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
E-Mail: meldeamt@amt-itzstedt.de
Telefon Festnetz: 04535 509328
Fax: 04535 509153
Frau N. Kaye
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Fax: 04535 509153
E-Mail: meldeamt@amt-itzstedt.de
Telefon Festnetz: 04535 509324
Frau A. Löhr
Frau A. Vogler
erforderliche Unterlagen
Meldebescheinigungen können persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden:
- Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
- gegebenenfalls Vollmacht.
Die Meldebescheinigung kann auch schriftlich oder elektronisch beantragt werden:
- Kopie Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
- Brief oder E-Mail
Die Meldebescheinigung wird schriftlich an die im Melderegister gespeicherte Anschrift versendet. Vor dem Antrag ist eine Kontaktaufnahme mit der Meldebehörde erforderlich, um die Entrichtung der Gebühr abzustimmen.
Meldebescheinigungen können persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden:
- Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
- gegebenenfalls Vollmacht.
Die Meldebescheinigung kann auch schriftlich oder elektronisch beantragt werden:
- Kopie Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
- Brief oder E-Mail
Die Meldebescheinigung wird schriftlich an die im Melderegister gespeicherte Anschrift versendet. Vor dem Antrag ist eine Kontaktaufnahme mit der Meldebehörde erforderlich, um die Entrichtung der Gebühr abzustimmen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
In einfachen Fällen 6,00 EUR In Fällen mit höherem Verwaltungsaufwand 15,00 EUR. Nur im elektronischen Verfahren wird die Meldebescheinigung kostenfrei erteilt.: Verwaltungsgebühr ab 6.0 EUR bis 15.0 EUR
In einfachen Fällen 6,00 EUR In Fällen mit höherem Verwaltungsaufwand 15,00 EUR. Nur im elektronischen Verfahren wird die Meldebescheinigung kostenfrei erteilt.: Verwaltungsgebühr ab 6.0 EUR bis 15.0 EUR
In einfachen Fällen 6,00 EUR In Fällen mit höherem Verwaltungsaufwand 15,00 EUR. Nur im elektronischen Verfahren wird die Meldebescheinigung kostenfrei erteilt.: Verwaltungsgebühr ab 6.0 EUR bis 15.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport 07.07.2022 am 07.07.2022
Stichwörter
Ledigkeitsbescheinigung