Versammlung Bestätigung

    Eine Versammlung anmelden

    Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel veranstalten möchte, muss diese grundsätzlich 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern und Teilnehmerinnen oder Aufruf über unterschiedliche Medien) bei der zuständigen Behörde anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Versammlung veranstalten möchten, müssen Sie dies spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde anmelden.

    Nach Eingang Ihrer Anmeldung bei der zuständigen Behörde wird diese an die für den Versammlungsort zuständige örtliche Ordnungsbehörde, an die Polizei und ggf. auch an weitere zu beteiligende Behörden weitergeleitet. Diese beteiligten Behörden können dann Stellung zu der von Ihnen geplanten Versammlung beziehen.

    Regelmäßig werden mit den beteiligten Behörden (Polizei, Ordnungsämtern) im Vorfeld Kooperationsgespräche hinsichtlich des Ablaufs und der Durchführung der Versammlung durchgeführt.

    Online-Dienst

    Öffentliche Versammlung: anzeigen (DATAPORT)

    ID: L100012_271535772

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 09.06.2022 (von: Schmidt, Christoph)

    Technisch geändert am 13.06.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Kommunale Versammlungsbehörden

    Ansprechpartner

    Kreis Stormarn - Fachdienst 61 - Öffentliche Sicherheit - 6111 Versammlungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Mommsenstr. 13

    23843 Bad Oldesloe

    Mutter- und Kindparkplatz:
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein

    Hagenstraße

    Bus: alle Innenstadtlinien

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

    Kontakt

    E-Mail: versammlung@kreis-stormarn.de

    Telefon Festnetz: 04531 160-1314

    Fax: 04531 84734

    Version

    Technisch erstellt am 10.02.2011 (von: Kreis Stormarn Webservice)

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Webservice, Kreis Stormarn)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    • Sie müssen für jede Versammlung eine Person haben, welche die Versammlung angemeldet hat sowie eine Versammlungsleitung.
    • Die anmeldende Person kann eine Einzelperson, eine Organisation oder eine Vereinigung sein.
    • Die Versammlungsleitung muss eine Einzelperson sein.
    • Diese Einzelperson ist für einen geordneten Ablauf der Versammlung verantwortlich und während der Versammlung die Ansprechperson für die Polizei und die Versammlungsbehörde.
    • Die Versammlungsleitung muss während der gesamten Dauer der Versammlung anwesend sein. Eine Stellvertretung für die Versammlungsleitung kann genannt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen einschränkende Verfügungen oder Verbot
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie übermitteln ihre Anmeldung der Versammlung an die zuständige Behörde digital oder analog.
    • Die Anmeldung ist an keine Form gebunden.
    • Unabhängig davon ob Sie die Anmeldung online, schriftlich oder mündlich erstellen müssen folgende Informationen enthalten sein:
      • Name und Anschrift des/der Veranstalters/Veranstalterin der anzeigenden Person (Privatperson oder Organisation)
      • Name und Anschrift, Telefon und Fax/E-Mail des Versammlungsleiters/der Versammlungsleiterin.
      • Bezeichnung des geplanten Ablaufs der Versammlung nach Ort, Zeit und Thema
      • Bei Aufzügen/Demonstrationen den geplanten Streckenverlauf.
      • Wenn die Versammlungsleitung sich der Hilfe von Ordnerinnen und Ordnern bedient, ist ihr Einsatz unter Angabe der Zahl der dafür voraussichtlich eingesetzten Personen der zuständigen Behörde mitzuteilen.

    Wenn Sie die Anmeldung online einreichen möchten:

    • Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
    • Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
    • Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse

    Wenn Sie die Anmeldung postalisch einreichen möchten:

    • Sie verschriftlichen z. B. mit einer Mustervorlage ihre Anmeldung und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
    • Sie senden die Anmeldung dann postalisch oder reichen Sie vor Ort bei der zuständigen Behörde ein.

    Anschließend:

    • Die zuständige Behörde bearbeitet ihre Anmeldung und leitet diese ggf. mit Kommentar an die lokalen Behörden (Polizei, Gesundheitsamt, Ordnungsbehörde); diese geben Rückmeldung mit möglichen Hinweisen für beschränkende Verfügungen oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die solche Verfügungen oder ein Verbot rechtfertigen können.
    • In der Regel erfolgt ein Kooperationsgespräch zwischen der verantwortlichen Behörde/Polizei und den veranstaltenden Personen.
    • Rückmeldungen der Behörden werden separat geprüft und eine etwaige Kooperation am Versammlungsort beschlossen.
    • Danach wird eine Anzeigebestätigung erstellt und an den/die Antragsteller/Antragstellerin zurückgeschickt.
    • Die Anmeldung wird bestätigt oder es wird ein Bescheid mit einschränkenden Verfügungen oder ein Verbot ausgesprochen. Es werden keine Gebühren erhoben.
    • Eine kurzfristige Benachrichtigung bis zu 1 Stunde vor Beginn der Versammlung ist möglich.
    • Wesentliche Änderungen ihrer Angaben zur Versammlung sind der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen. - Die verantwortliche Veranstaltungsleitung muss für die Bestätigung der Anzeige oder den Auflagenbescheid bekannt sein.

    Fristen

    Die Anmeldung hat mindestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (Einladung beziehungsweise Aufruf) der Versammlung zu erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 24 Stunden (Die Bearbeitung muss kurzfristig erfolgen, um Kooperationen und gegebenenfalls effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten.)

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Die zuständige Behörde kann nach Kooperationsgesprächen mit anderen beteiligten Behörden eine Beschränkung oder Verfügung der Versammlung erlassen oder ein Versammlungsverbot aussprechen, wenn durch die Versammlung Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu befürchten sind, die diese Maßnahmen rechtfertigen.
    • Darüber ist ein Bescheid zu erstellen, der vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden kann.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 12.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Demonstration, Versammlungsgenehmigung, Auflagenverfügung, Versammlungsanzeige, Aufzug, Kundgebung, Aufmarsch, versammlungsrechtliche Bestätigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)