Ganztagsschule Förderung

    Ganztagsschulen

    Ganztagsschulen ergänzen mit ihren Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangeboten den planmäßigen Unterricht.

    Konzept und Struktur der Ganztagsschulen in SH

    Beschreibung

    Ganztagsschulen entwickeln durch die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren außerschulischen Kooperationspartnern ein neues Verständnis von Schule. Sie erhöhen die Bildungschancen junger Menschen, fördern deren individuelle Fähigkeiten und Neigungen und tragen zum Abbau von Benachteiligungen bei. Mit ihren Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangeboten ergänzen sie den planmäßigen Unterricht.

    Die Offene Ganztagsschule ermöglicht ein differenziertes Bildungs- und Erziehungsangebot, das sich am Bedarf der Schülerinnen und Schüler und der Eltern orientiert. Sie zeichnet sich durch die Öffnung von Schule zu ihrem Umfeld und durch das Prinzip der freiwilligen Teilnahme aus. Sie gestaltet Schule zu einem ganztägig geöffneten Haus des Lernens und Lebens. Unterstützt werden die Offenen Ganztagsschulen von der Serviceagentur „Ganztägig lernen“, die vom Bildungs- und Sozialministerium sowie von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung getragen wird.

    Genehmigte Offene Ganztagsschulen können, sofern sie die Voraussetzungen der geltenden Förderrichtlinie erfüllen, für ihre Angebote eine Landesförderung erhalten.

    An Schulen in sozialen Brennpunktgebieten und mit einem hohen Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund sind im Schuljahr 2009/10 und 2010/11 zehn neue gebundene Ganztagsschulen eingerichtet worden. Diese neuen gebundenen Ganztagsschulen haben montags bis donnerstags ein achtstündiges und freitags ein fünfstündiges Angebot, das für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend ist.

    Für die aufwachsenden Jahrgänge im achtjährigen gymnasialen Bildungsgang soll zur Verbindung des Vor- und Nachmittagsunterrichts im Rahmen der Kontingentstundentafel ab dem Schuljahr 2009/10 eine verlässliche Betreuung während der Mittagspause eingerichtet werden. Die rund einstündige Mittagspause, in der ergänzend zur Betreuung während des Mittagessens auch pädagogische, musisch-künstlerische oder Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote vorgehalten werden können, wird seid dem an maximal zwei Tagen aus Landesmitteln gefördert.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Brunswiker Straße 16-22

    24105 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de

    Internet

    Stichwörter

    Bildungsministerium, Kultusministerium, Wissenschaftsministerium

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 26.08.2024 (von: Bergmann, Katina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Grundschule an den Salzwiesen, Grundschule des Schulverbandes Probstei in Schönberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulweg 3

    24217 Schönberg (Holstein)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4344 1645

    Fax: +49 4344 3571

    E-Mail: Grundschule.Schoenberg@schule.landsh.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Ahrens, Sybille)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Gemeinschaftsschule Probstei, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe des Schulverbandes Probstei in Schönberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedhofsweg 6

    24217 Schönberg (Holstein)

    Kontakt

    Weitere Informationen

    mit gymn. Oberstufe ab August 2015

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 08.04.2024 (von: Ahrens, Sybille)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe und im achtjährigen gymnasialen Bildungsgang (G 8) (Richtlinie Ganztag und Betreuung)

    Fristen

    Träger von Offenen Ganztagsschulen, Betreuungsangeboten und G 8-Mittagsbetreuung können jährlich beim Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein (MBWFK) Förderanträge stellen. Die Termine sind den gültigen Richtlinien zu entnehmen.

    Kosten

    Für die Angebote der Offenen Ganztagsschule und für die Betreuungsangebote in der Primarstufe können vor Ort unterschiedliche Elternbeiträge erhoben werden.

    Die Teilnahme an der Mittagsbetreuung an Gymnasien im achtjährigen Bildungsgang ist für die Schülerinnen und Schüler beziehungsweise für deren Eltern kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weiterführende Informationen zu Offenen Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten des Landesportals "Bildung Schleswig-Holstein".

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.09.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Nachmittagsangebote, Betreuungsangebote

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)