Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Online-Dienst
Baumfällgenehmigung (Dataport)
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Ansprechpartner
Kreisverwaltung Plön - Abteilung Naturschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
14.30 - 18.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Amt Probstei - Öffentliche Sicherheit
Aktuelles
Das Ordnungsamt ist für viele Bereiche im alltäglichen Leben Ihr Ansprechpartner. Gemeinsam mit Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern des Amtes Probstei, kümmern wir uns um die Sauberkeit, Ordnung, Sicherheit und Ruhe
Beschreibung
Das Ordnungsamt ist für viele Bereiche im alltäglichen Leben Ihr Ansprechpartner. Gemeinsam mit Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern des Amtes Probstei, kümmern wir uns um die Sauberkeit, Ordnung, Sicherheit und Ruhe. Die vielseitigen Aufgaben lassen sich in folgende Gruppen einteilen:
Allgemeines Ordnungswesen
- Fundbüro
- Fischereischeine
- Katastrophenschutz
- allgemeine Ordnung
- Obdachlosenangelegenheiten
- Ordnungswidrigkeiten
Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Veranstaltungen und Märkte
- Gewerbeangelegenheiten
- Gaststättenkonzession
- Wochenmarkt
Verkehrsangelegenheiten
- Genehmigung von Festumzügen
- Sicherung von Arbeitsstätten
- Parkausweise für Behinderte
- Sondernutzung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
Anzahl: 80
Gebühren: nein
Rathaus Schönberg
Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
Anzahl: 80
Gebühren: nein
Rathaus Schönberg
Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.
Lieferanschrift
Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
Anzahl: 80
Gebühren: nein
Rathaus Schönberg
Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.
Öffnungszeiten
Rathaus Schönberg: Mo. 08:00 -12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Rathaus Laboe: Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4344 306-1350(Ansprechperson öffentliche Sicherheit)
E-Mail: ordnungsamt@amt-probstei.de
Bankverbindung
Amtskasse Probstei
Empfänger: Amtskasse Probstei
IBAN: DE94 2105 0170 0080 0018 37
BIC: NOLADE21KIE
Bankinstitut: Förde Sparkasse
Stichwörter
Anmeldung Feuerwerk, Anmeldung Versammlung, Baumpflege, Baumschnitt, Bürgeramt, Bürger- und Ordnungsamt, Bürgerbüro, Fischerei, Fischereiangelegenheiten, Fischereirecht, Fischereischein, Geldspielgeräte, Gewerbeanmeldung, Märkte, Naturschutzgebiet, Naturschutzgebiete, neues Gewerbe anmelden, Ordnungsamt, Ordnungsverwaltung, Gewerbeverwaltung, Ruhender Verkehr, Sicherheit, Spielautomat, Spielgeräte, Straßensperrungen, Straßenverkehr, Überwachung des ruhenden Verkehrs, Ummeldung von Gewerbe, umstürzernder Baum, untere Naturschutzbehörde, Veranstaltungen, Veranstaltungen an Feiertagen, Veranstaltungen an Sonntagen, Veranstaltungen Naturschutz, Veranstaltungen Strand, Verkehrsaufsicht, Verkehrsrechtliche Anordnung, Verkehrsschilder, Verkehrssicherheit
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Baum, Naturschutz, Bäume, Artenschutz, Ausnahmegenehmigung, Fällen, Schnitt, Landschaftsbestandteil