Rattenbefall melden - Tipps zur Vermeidung von Rattenbefall
Information darüber, was zu tun ist, wenn Sie einen Rattenbefall entdeckt / beobachtet haben.
Beschreibung
Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können.
Ratten treten, wie andere Tiere auch, in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Ihr Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Sollten Sie einen Rattenbefall festgestellt haben, gilt es Folgendes zu beachten:
- Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte und sonstige Besitzer von Grundstücken, Wohn- und Gewerberäumen, Schiffen und anderen Transportmitteln zur Feststellung und Bekämpfung eines Rattenbefalls verpflichtet. Sie haben ihn unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, in deren Bereich der Befall aufgetreten ist.
- Gemäß § 17 Infektionsschutzgesetz muss die zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen ergreifen oder anordnen. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und die Verbreitung sowie zur Vernichtung.
Helfen Sie, die Anzahl der mit uns lebenden Ratten nachhaltig zu verringern, damit es gar nicht erst zu einem Rattenbefall kommt:
- Halten Sie die Abfallbehälter fest verschlossen. Lassen Sie defekte Abfallbehälter reparieren oder austauschen.
- Entsorgen Sie Müll ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter – niemals daneben.
Lagern Sie die gelben Säcke bis zur regulären Abholung für Ratten unzugänglich. - Entsorgen Sie Speisereste in der Biotonne, nicht auf dem Kompost oder in der Toilette.
- Lassen Sie keine für Haustiere oder Vögel vorgesehene Futterquelle unkontrolliert offen stehen.
- Achten Sie in Ihrem Wohnumfeld auf Hygiene und Sauberkeit. Verschließen Sie offene Stellen jeder Art (etwa Öffnungen zur Lüftung) in Erdbodennähe mit engmaschigen Gittern, damit Ratten nicht in die Gebäude gelangen können.
- Füttern Sie keine Tiere in Parks, Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen. Die stets zurückbleibenden Reste sind für Ratten ein gefundenes Fressen.
Hinweise für Föhr-Amrum: Ratten melden - Föhr-Amrum
- Online FormularNutzen Sie auch die Möglichkeit, die Amtsverwaltung über Rattensichtungen mithilfe des Onlineformulars zu informieren. Das Formular finden Sie auf der Homepage des Amtes Föhr-Amrum unter der Rubrik Bürgerservice/ Formulare/ Mitteilung an die Amtsverwaltung. Beachten Sie hierzu auch die "Allgemeinverfügung zur Rattenbekämpfung", die Sie unter de Rubrik Ortsrecht und Satzungen/ Amt Föhr-Amrum einsehen können.
- Online FormularNutzen Sie auch die Möglichkeit, die Amtsverwaltung über Rattensichtungen mithilfe des Onlineformulars zu informieren. Das Formular finden Sie auf der Homepage des Amtes Föhr-Amrum unter der Rubrik Bürgerservice/ Formulare/ Mitteilung an die Amtsverwaltung. Beachten Sie hierzu auch die "Allgemeinverfügung zur Rattenbekämpfung", die Sie unter de Rubrik Ortsrecht und Satzungen/ Amt Föhr-Amrum einsehen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Hinweise für Föhr-Amrum: Ratten melden
Wir bitten Sie, die Meldung von Ratten wie folgt vorzunehmen:
Für den Bereich der Insel Amrum wenden Sie sich bitte an die zuständige Außenstelle (Ordnungsamt und Bürgerbüro) in Nebel.
Für den Bereich der Insel Föhr wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde in Wyk auf Föhr.
Wir bitten Sie, die Meldung von Ratten wie folgt vorzunehmen:
Für den Bereich der Insel Amrum wenden Sie sich bitte an die zuständige Außenstelle (Ordnungsamt und Bürgerbüro) in Nebel.
Für den Bereich der Insel Föhr wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde in Wyk auf Föhr.
Ansprechpartner
Amt Föhr-Amrum - Fachbereich 2 - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Öffentlicher Parkplatz Am Köningsgarten
Anzahl: 10
Gebühren: ja
Am Gewerbegebiet
Bus: 1, 2, 11 sowie 21
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes ( https://www.amtfa.de/mitarbeiter ) kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung unter  https://www.amtfa.de/onlinetermine .
Kontakt
Internet
Amt Föhr-Amrum - Nebenstelle Amrum - Ordnungsamt und Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Besucherparkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Nebel Mitte
Bus: Linie 1
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes ( https://www.amtfa.de/mitarbeiter ) kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung unter  https://www.amtfa.de/onlinetermine .
Kontakt
Internet
Formulare
Hinweise für Nordfriesland: Rattenbefall melden - Tipps zur Vermeidung von Rattenbefall
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Kosten für den/die Schädlingsbekämpfer/in beziehungsweise Kammerjäger/in trägt der Grundstückseigentümer.
Hinweise (Besonderheiten)
Neben Schadnagern (z.B. Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) zählt auch Ungeziefer (Arthropoden, z. B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer) zu Hygienschädlingen, die Lebensmittel und / oder Gebäude verunreinigen, Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekt sind.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein