Abschluss des Landpachtvertrages melden
Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats bei der zuständigen Stelle melden.
Beschreibung
Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
der Pachtpreis ist unangemessen hoch.
Zuständigkeit
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt - Außenstelle Lübeck
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr Freitag von 9.00 uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Landesamt für Umwelt - Außenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Amt Boostedt-Rickling
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
* Mo., Di., Do., Fr. 08.00-12.00 Uhr * Boostedt, Di. außerdem 15.00-18.00 Uhr * Rickling, Do. außerdem 15.00-18.00 Uhr * Mittwoch keine Besuchszeit!
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Lastschriftverfahren, Bargeldlose Zahlung, Dauerauftrag, SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift, Rechnung, Lastschriftverfahren, Bargeldzahlung, Girocard, Überweisung, Überweisung/Zahlschein
Bankverbindung
Amt Boostedt-Rickling
Empfänger: Amt Boostedt-Rickling
IBAN: DE09 2139 0008 0002 5880 80
BIC: GENODEF1NSH
Bankinstitut: VR Bank zwischen den Meeren eG
Amt Boostedt-Rickling
Empfänger: Amt Boostedt-Rickling
IBAN: DE12 2305 1030 0000 7032 22
BIC: NOLADEF1SHO
Bankinstitut: Sparkasse Südholstein
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Lübeck
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr Freitag von 9.00 uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsabschluss"
- Abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder
- Im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung
Voraussetzungen
- Sie müssen einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben.
- Sie dürfen durch den Landpachtvertrag
- keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
- keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
- keinen unangemessen hohen Pachtpreis bewirken.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid
Verfahrensablauf
- Der abgeschlossene Landpachtvertrag wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder der Verpächterin oder dem Pächter oder der Pächterin bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
- Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit.
Fristen
Antragsfrist: 1 Monat (Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden. Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen (In der Regel maximal 4 Wochen.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 20.11.2023
Stichwörter
verpachten, Land, Agrarland, Pachtvertrag, Verpächter, pachten, Eigentum, Grundstück, Pacht, Pächter, Landpacht, landwirtschaftliche Fläche melden, Pächterin, Verpächterin