Anzeige Landpachtvertragsabschluss Entgegennahme

    Abschluss des Landpachtvertrages melden

    Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats bei der zuständigen Stelle melden.

    Beschreibung

    Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

    Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
      der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
      hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
      der Pachtpreis ist unangemessen hoch.

    Zuständigkeit

    Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein

    Ansprechpartner

    Landesamt für Umwelt - Außenstelle Lübeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Meesenring 9

    23566 Lübeck

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr Freitag von 9.00 uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 451 885-270

    Telefon Festnetz: +49 451 885-1

    E-Mail: luebeck.poststelle@lfu.landsh.de

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Umwelt - Außenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße)

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitenburger Straße 25

    25524 Itzehoe

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4821 66-2223

    Telefon Festnetz: +49 4821 66-0

    E-Mail: itzehoe.poststelle@lfu.landsh.de

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Boostedt-Rickling

    Adresse

    Hausanschrift

    Twiete 9

    24598 Boostedt

    Öffnungszeiten

    * Mo., Di., Do., Fr. 08.00-12.00 Uhr * Boostedt, Di. außerdem 15.00-18.00 Uhr * Rickling, Do. außerdem 15.00-18.00 Uhr * Mittwoch keine Besuchszeit!

    Kontakt

    Fax: +49 4393 9976-50

    Telefon Festnetz: +49 4393 9976-0

    E-Mail: info@amt-boostedt-rickling.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Lastschriftverfahren, Bargeldlose Zahlung, Dauerauftrag, SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift, Rechnung, Lastschriftverfahren, Bargeldzahlung, Girocard, Überweisung, Überweisung/Zahlschein

    Bankverbindung

    Amt Boostedt-Rickling

    Empfänger: Amt Boostedt-Rickling

    IBAN: DE09 2139 0008 0002 5880 80

    BIC: GENODEF1NSH

    Bankinstitut: VR Bank zwischen den Meeren eG

    Amt Boostedt-Rickling

    Empfänger: Amt Boostedt-Rickling

    IBAN: DE12 2305 1030 0000 7032 22

    BIC: NOLADEF1SHO

    Bankinstitut: Sparkasse Südholstein

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße)

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitenburger Straße 25

    25524 Itzehoe

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4821 66-2223

    Telefon Festnetz: +49 4821 66-0

    E-Mail: itzehoe.poststelle@llnl.landsh.de

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Lübeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Meesenring 9

    23566 Lübeck

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr Freitag von 9.00 uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 885-1

    Fax: +49 451 885-270

    E-Mail: luebeck.poststelle@llnl.landsh.de

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsabschluss"
    • Abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder
    • Im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben.
    • Sie dürfen durch den Landpachtvertrag
      • keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
      • keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
      • keinen unangemessen hohen Pachtpreis bewirken.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid

    Verfahrensablauf

    • Der abgeschlossene Landpachtvertrag wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder der Verpächterin oder dem Pächter oder der Pächterin bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
    • Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit.

    Fristen

    Antragsfrist: 1 Monat (Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden. Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen (In der Regel maximal 4 Wochen.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 20.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Stichwörter

    verpachten, Land, Agrarland, Pachtvertrag, Verpächter, pachten, Eigentum, Grundstück, Pacht, Pächter, Landpacht, landwirtschaftliche Fläche melden, Pächterin, Verpächterin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English