Rotes Fahrzeugkennzeichen (06er-Kennzeichen) für Probefahrten und Überführungsfahrten beantragen
Das rote Händlerkennzeichen ist für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen bestimmt.
Beschreibung
Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Händlerkennzeichen (zum Beispiel für Kfz-Hersteller und Teilehersteller, Händler, Werkstätten) bestimmt.
Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt nach dem Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirks immer mit "06". Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden. Das rote Kennzeichen ist nur mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.
Voraussetzungen:
Nach Eingang des Antrages auf Ausstellung wird geprüft, ob die/der Antragsteller/in zu dem berechtigten Personenkreis gehört und persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für diese Person zuständige Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung sowie die zuständige Polizeibehörde angehört. Vor Zuteilung des Kennzeichens kann auch noch eine Betriebsüberprüfung vor Ort durchgeführt werden, um die tatsächlichen Verhältnisse festzustellen.
Zuständigkeit
Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.
Ansprechpartner
Kreis Steinburg - Zulassungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Montag, Dienstag und Donnerstag Nachmittag nur Termin und A-Wartemarke.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag mit Angabe von Gründen der Beantragung
- Gewerbezentralregisterauszug
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung,
oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, - Führungszeugnis der/s Firmeninhaberin/s oder bei juristischen Personen der verantwortlichen Person,
- Gewerbeanmeldung,
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Personalausweis des Geschäftsführers/Prokuristen,
- elektronische Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen,
- Auszug aus dem Fahreignungsregister.
Wenn Sie eine/n Dritte/n mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt diese/r eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss sie/er Ihren Personalausweis (in Kopie) und den eigenen Personalausweis bei der Zulassungsbehörde vorlegen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 41 Absatz 2 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Anlage 4 Abschnitt 7 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- 16 Abs. 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweise für Schleswig-Holstein: Rotes Fahrzeugkennzeichen für Probefahrten und Überführungsfahrten (06er-Kennzeichen) Zuteilung
Fristen
Die Zuteilung erfolgt grundsätzlich befristet. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von zurzeit 46,02 Euro für Krafträder und 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Rotes Kfz-Kennzeichen, Rotes Kennzeichen, Händlerkennzeichen