Hausnummer Festsetzung

    Hausnummernvergabe

    Hausnummern werden von den Gemeinden / Ämtern / Städten vergeben.

    Beschreibung

    Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer/in durch die allgemeine Ordnungsbehörde vergeben. Die Hausnummernvergabe ist keine wegerechtliche sondern eine ordnungs- und kommunalrechtliche Angelegenheit. Sie ist nicht an die Straßenbaulast geknüpft.

    Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

    Die Kontrolle, ob eine Hausnummer angebracht wurde, obliegt der allgemeinen Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird gegebenenfalls aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bauleitplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 18

    25779 Hennstedt (Dithmarschen)

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2022 (von: Gude, Florian)

    Technisch geändert am 08.08.2024 (von: Gude, Florian)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:

    • das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen) sowie
    • das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).

    Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MWVATT am 11.04.2022

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Hausnummerzuteilung, Adresse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)