Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Beschreibung

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands befristet oder unbefristet ausgestellt.

    Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch aus einem Nicht-EU-Staat sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.

    Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie sowohl die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nachweisen als auch bestimmte Rechte und – je nach Art der Eintragung im Ausweis – Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

    Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel:

    • besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
    • Anspruch auf Zusatzurlaub
    • Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung,
    • unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
    • Benutzung von Behindertenparkplätzen
    • Parkerleichterungen
    • Rundfunkgebührenbefreiung
    • ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen

    Der Schwerbehindertenausweis gibt den Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an. Diese Merkmale sind:

    • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
    • H – Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
    • Bl – Blind
    • Gl – Gehörlos
    • RF – Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
    • B – Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
    • G – Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
    • TBl – Taubblind

    Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wurde eines der Merkzeichen „G", „aG", „H", „Bl" oder „Gl" festgestellt, hat der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck. Der Ausweis mit dem orangefarbenen Flächenaufdruck ermöglicht die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr. Hierfür ist zusätzlich eine gültige Wertmarke notwendig.

    Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Rantzau: Ergänzung

    Der Schwerbehindertenausweis muss schriftlich beantragt werden.

    Zuständig für den Amtsbezirk Rantzau ist das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein, Außenstelle Heide, Neue Anlage 9, 25746 Heide, Tel.: 0481/696-0.

    Die Anträge erhalten Sie auch im Amt Rantzau, Bürgerbüro.

    Der Schwerbehindertenausweis muss schriftlich beantragt werden.

    Zuständig für den Amtsbezirk Rantzau ist das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein, Außenstelle Heide, Neue Anlage 9, 25746 Heide, Tel.: 0481/696-0.

    Die Anträge erhalten Sie auch im Amt Rantzau, Bürgerbüro.

    Ansprechpartner

    Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Heide

    Adresse

    Hausanschrift

    Neue Anlage 9

    25746 Heide

    Öffnungszeiten

    Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 481 6960

    Fax: +49 481 636199

    E-Mail: post.hei@lasd.landsh.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 28.08.2024 (von: Bergmann, Katina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Feststellungsbescheid über Behinderung von mindestens Grad 50 oder entsprechendes Geschäftszeichen
    • Lichtbild in Größe eines Passfotos (ab dem 10. Lebensjahr)
    • gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland (für ausländische Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten)

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen Feststellungbescheid über eine Behinderung von mindestens einem Grad 50.
    • Wenn Sie keinen deutschen Pass haben und aus einem Nicht-EU-Staat stammen, brauchen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Einen Schwerbehindertenausweis können Sie nur beantragen, wenn bei Ihnen zuvor ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 festgestellt wurde.

    Wenn Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen, wird Ihnen bei einem festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 50 automatisch ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt, sofern dort bereits ein Passfoto von Ihnen vorliegt.

    Wenn das nicht der Fall sein sollte,

    • Sie aber bereits einen Feststellungsbescheid oder eine entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 haben
    • oder bei Verlust, Beschädigung oder Ablauf Ihres bestehenden Schwerbehindertenausweises,

    können Sie bei der zuständigen Stelle eine (neue) Ausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Für die Ausstellung müssen Sie der zuständigen Stelle ein Lichtbild/ Passfoto von sich zusenden. Die zuständige Stelle prüft jeweils die Voraussetzungen zur Ausstellung des Schwerbehindertenausweises.

    Bei vorliegenden Voraussetzungen stellt sie einen (neuen) Schwerbehindertenausweis aus und schickt Ihnen den Ausweis zu.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wichtig: Auf die Rückseite des Lichtbildes oder Passfotos müssen Sie Ihren Namen, Geburtsdatum und das Aktenzeichen der Ausweis ausstellenden Behörde schreiben.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 30.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Beförderung Bus, Beförderung Bahn, Vergünstigungen bei Einkommensbesteuerung, Merkzeichen, öffentliche Verkehrsmittel, schwerbehindert, außergewöhnliche Gehbehinderung, Blind, Schwerbehindert, Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, besonderer Kündigungsschutz, Schwerbehindertenausweis, Beeinträchtigung, Gehörlos, Vergünstigung, Behinderung, unentgeltliche Beförderung, Mitnahme einer Begleitperson, Nachteilsausgleich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)