Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Rendsburg - Fachdienst Finanzen und Beteiligungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Gymnasium 4

    24768 Rendsburg

    Postfachadresse

    Postfach 107

    24757 Rendsburg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 16:00 Uhr - mit Termin Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 18:00 Uhr - mit Termin Freitag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin

    Kontakt

    Fax: +49 4331 206-270

    Telefon Festnetz: +49 4331 206-0

    E-Mail: info@rendsburg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Rendsburg - Die Bürgermeisterin

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Gymnasium 4

    24768 Rendsburg

    Postfachadresse

    Postfach 107

    24757 Rendsburg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 16:00 Uhr - mit Termin Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 18:00 Uhr - mit Termin Freitag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin

    Kontakt

    Fax: +49 4331 206-270

    Telefon Festnetz: +49 4331 206-0

    E-Mail: info@rendsburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    § 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.

    Hinweise für Rendsburg: Straßenreinigung

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Laub, Laubentsorgung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English