Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Bürger- und Sozialbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    24782 Büdelsdorf

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr Do. 15.00 bis 17.30 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4331 355-0

    E-Mail: rathaus@buedelsdorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    § 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Laub, Laubentsorgung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English