Abwasserabgabe Festsetzung

    Abwasserabgabe berechnen und festsetzen

    Sie leiten Abwasser in ein Gewässer ein? Dann ist hierfür eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Hierzu sollten Sie die für die Festsetzung der Abgabe benötigten Erklärungen (Vordrucke) bei der zuständigen Stelle einreichen.

    Beschreibung

    Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.

    Online-Dienst

    Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats

    ID: L100012_283886234

    Beschreibung

    Durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren wird Ihnen die Zahlung der Grundbesitzabgaben der Verbrauchsgebühren der Gewerbesteuer der Hundesteuer privatrechtliche Forderungen und weiterer Verwaltungsgebühren und Abgaben wesentlich erleichtert. Ihre Vorteile Sie zahlen immer den richtigen Betrag, auch wenn sich die Steuer- und Beitragshöhe ändert. Sie sparen sich die Überweisung der Forderung. Es müssen keine Zahlungstermine überwacht werden. Alle Zahlungen erfolgen pünktlich. Kein Risiko Mit dem Kontoauszug Ihres Geldinstitutes erhalten Sie über jede vorgenommene Abbuchung eine Quittung. Sie können jeder Abbuchung widersprechen und von Ihrem Geldinstitut die Wiedergutschrift des abgebuchten Betrages verlangen. Hierfür gilt eine Frist von acht Wochen. Bitte beachten Sie Folgendes Abbuchungen von einem Sparkonto sind nicht möglich. Entstehen der Gemeinde Kropp im Rahmen des Lastschriftverfahrens Kosten, die Sie zu vertreten haben, weil z.B. eine Lastschrift mangels Deckung nicht eingelöst wird, so sind die Kosten von Ihnen zu tragen. Konnte eine Lastschrift nicht eingelöst werden, wird das eingereichte Sepa-Lastschriftmandat gesperrt. Es muss dann ein neues Sepa-Lastschriftmandat eingereicht werden. Rückstände können nicht abgebucht werden die SEPA-Lastschrift gilt maximal 36 Monate nach der letzten Nutzung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2023 (von: Schmidt, Rene)

    Technisch geändert am 02.03.2023 (von: Schmidt, Rene)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.

    Ansprechpartner

    Amt Kropp-Stapelholm - Steuern und Abgaben (II.05)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 10

    24848 Kropp

    Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Mutter- und Kindparkplatz: Hinter dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Auf dem Marktplatz
    Gebühren: nein

    Haltestelle: Kropp Schule/ZOB

    Bus: 678

    Bus: 680

    Bus: 774

    Bus: 676

    Bus: 726

    Bus: 772

    Bus: 771

    Bus: 725

    Bus: 677

    Bus: 681

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

      Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr , 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04624 72-166

    E-Mail: steuern@amt-ks.de

    Version

    Technisch erstellt am 30.03.2021 (von: Benckwitz, Friederike)

    Technisch geändert am 06.12.2023 (von: Schmidt, Rene)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen variieren  in Abhängigkeit von der Abgabepflicht für Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.

    Mögliche erforderliche Unterlagen für Schmutzwasser:

    • Abgabeerklärung für Kleineinleiter
    • Erklärung der Überwachungswerte
    • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte sowie die sich daraus ergebenden Messergebnisse
    • Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung

    Mögliche erforderliche Unterlagen für Niederschlagswasser:

    • Abgabeerklärung für Niederschlagswasser

    Formulare

    Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es folgende Erklärungen/Vordrucke.

    • Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
    • Abgabeerklärung für Kleineinleiter
    • Erklärung der Überwachungswerte (§ 6 Abs. 1 AbwAG)
    • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte  (§ 4 Abs. 5 AbwAG)
    • Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung (§ 4 Abs. 3 AbwAG)
    • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
    • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch

    Voraussetzungen

    Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Abgabepflichtige für Niederschlagswasser und/oder Kleineinleitungen sollen jährlich eine Abgabeerklärung bei der zuständigen Stelle  einreichen.

    • Erklärungen der Überwachungswerte sind spätestens 1 Monat vor Beginn des Veranlagungszeitraums (Kalenderjahr) vorzulegen
    • Erklärungen geringerer Werte nach sind 2 Wochen vor dem beantragten Zeitraum vorzulegen

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

    Kosten

    Für das Einleiten von Abwasser ist eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten.

    Der Abgabebetrag richtet sich nach der Höhe der ermittelten Zahl der Schadeinheiten (ZSE) sowie dem zugrunde zu legenden Abgabesatz.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Abwassergebühr

    Im Gegensatz zur Abwassergebühr ist der Abwasserbeitrag einmalig zu leisten. Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer/in einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.

    Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Übersicht über die fachlich zuständigen Behörden sowie Ansprechpartner finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 05.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Kanalgebühren, Kläranlage, Niederschlagswasserabgabe, Gemeingebrauch, Einleitung, Abwasserkosten, RÜB, RÜ, Trennsysteme, Kleineinleiterabgabe, Wasserabgabe, Schmutzwassereinleitung, Niederschlagswasser, Regenwasser, Abwasseranschluss, Abwasserabgabe, Regen-/ Mischwasserentlastungsanlage, Kleinkläranlage, Niederschlagswassereinleitung, Gebühren, Geschlossene Grube, Schmutzwasserabgabe, Schmutzwasser, Niederschlagswasserversickerung, Kanalgebühr, KSR, Brauchwasser, SRK, Kleineinleiter, Mischwasserkanalisation, Abwasser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)