Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

    Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

    Sie wollen als Jugendlicher in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).

    Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.

    Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

    Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

    Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Mitteldithmarschen: Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

    Im Bereich des Amtes Mitteldithmarschen können Sie sich mit diesem Anliegen wohnortunabhängig an jedes Bürgerbüro wenden.

    Im Bereich des Amtes Mitteldithmarschen können Sie sich mit diesem Anliegen wohnortunabhängig an jedes Bürgerbüro wenden.

    Ansprechpartner

    Amt Mitteldithmarschen - Fachdienst 211 Bürgerdienste und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Roggenstraße 14

    25704 Meldorf

    Behindertenparkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Bahnhofstraße 23 in Albersdorf
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 18
    Gebühren: nein

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 23

    25767 Albersdorf

    Behindertenparkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Bahnhofstraße 23 in Albersdorf
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 18
    Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Meldorf montags: 07:00 - 12:00 Uhr dienstags: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr mittwochs: geschlossen donnerstags: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00: 18:00 Uhr freitags: 07:00 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Albersdorf montags: 08:00 - 12:00 Uhr dienstags: 08:00 - 12:00 Uhr mittwochs: geschlossen donnerstags: 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00: 17:00 Uhr freitags: 08:00 - 12:00 Uhr Trotz wieder vollständig geöffneter Türen ist weiterhin für Dienstleistungen im Bürgerbüro eine Terminvereinbarung vorab notwendig.

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Bankverbindung

    Amtskasse Mitteldithmarschen

    Empfänger: Amtskasse Mitteldithmarschen

    IBAN: DE30 2225 0020 0000 0054 60

    BIC: NOLADE21WHO

    Bankinstitut: Sparkasse Westholstein

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2024 (von: Rau, Karin)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Rau, Karin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen:

    • ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)

    Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten:

    • Untersuchungsberechtigungsschein
    • Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
    • Erhebungsbogen

    Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.

    Formulare

    Sie können den Antrag für den Untersuchungsberechtigungsschein formlos stellen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
    • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
    • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie vereinbaren bei Ihrem zuständigen Meldeamt einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins (Antragstellung).

    Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Die Antragstellung selbst erfolgt formlos.

    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein von der Behörde. Diesen müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen.

    Sie dürfen selbst entscheiden, von welchem Arzt oder Ärztin Sie sich untersuchen lassen.

    Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor.

    Fristen

    Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.

    Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen zur Untersuchung folgende Unterlagen vorlegen:

    • Untersuchungsberechtigungsschein, der von Ihren Eltern unterschrieben wurde
    • Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
    • Erhebungsbogen

    Nach einem Jahr müssen Sie erneut untersucht werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dann erneut Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am 06.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Azubis, Jugendarbeitsschutzuntersuchung, Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Ausbildung, Untersuchungsberechtigungsschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)